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Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Situation demnach verbessert. Ursächlich hierfür ist nicht nur der Bau bzw. die grundhafte Sanierung von Gehwegen, sondern mehr noch die Behebung von akuten Schäden im Rahmen der routinemäßigen Gehwegunterhaltung. Von den 163 bekannten Schadstellen im Jahr 2018 wurden 133 behoben. Da in diesem Jahr 26 neue Schadstellen hinzukamen, sind noch immer 56 Schadstellen "offen".
Trotz dieser frohen Botschaft muss berücksichtigt werden, dass noch immer ein großer Teil der Gehwege in einem allgemein schlechten Zustand sind. Die Haushaltssituation und die derzeit kaum vorhandenen Baukapazitäten für einen grundhaften Ausbau ermöglichen derzeit vor allem eine Maßnahme, die für manche wie ein Rückschritt scheint: Der Rückbau von Gehwegplatten und das Aufbringen von Splitt-Sand-Gemischen bzw. einer wassergebundenen Wegedecke. Die "weichen" Wegedecken sind vor allem für "bewegliche" Bereiche geeignet, also dort, wo Wurzeln von Bäumen immer wieder Hebungen von Platten führen.
Ein Gehweg, der derzeit nur mit großer Mühe "geflickt" werden kann und dennoch vollkommen unbefriedigend bleibt, ist die Forstallee. Sie ist nicht nur eine wichtige Hauptsammelstraße, sondern auch als Schulweg von großer Bedeutung. Da der weitere grundhafte Ausbau der Straße ab der "Grundschule am Wald" zumindest nicht kurzfristig zu erwarten ist, fordert die Fraktion GRÜNE hier eine zeitnahe Verbesserung zu erreichen, die über die derzeitige Flickschusterei hinausgeht. Vor allem der Bereich zwischen Birkenstraße und Waldpromenade ist durch wiederkehrende Plattenhebungen UND durch die geringe Breite des Plattenweges gekennzeichnet. Auf unsere Nachfrage zum weiteren Vorgehen erhielten wir nun folgende Antwort von der Gemeindeverwaltung:
Im Rahmen der auszuführenden Bauleistungen zur Unterhaltung der Gehwege wird das damit beauftragte Unternehmen durch die Gemeinde beauftragt werden, die Gehwegplatten zwischen der Waldpromenade und der Birkenstraße zu entfernen und eine wassergebundene Decke herzustellen.
Der Ausbau des Gehweges in dem von Ihnen benannten Straßenabschnitt ist jedoch nur im Zusammenhang mit dem grundhaften Straßenausbau möglich. Der konstruktive Aufbau der Fahrbahn reicht bis unter den Gehweg. Dazu zählt auch die Herstellung der Bordanlagen, sowie die Planumsentwässerung. Der zuvor hergestellte Gehweg musste dann dazu mindestens zur Hälfte seiner Breite rückgebaut werden. Der Gehweg muss auch höhenmäßig an die Fahrbahn angepasst werden, da diese mit einem Quer- und Längsgefälle zur Ableitung des Oberflächenwassers errichtet wird. Und der Gehweg muss selbst entwässert werden. Die jetzt vorhandene Fahrbahn verfügt über keine geordnete Oberflächenentwässerung, so dass das Oberflächenwasser des dann versiegelten Gehweges mittels Quergefälle zusätzlich auf die Fahrbahn verbracht wird und dort zu weiteren Wasseransammlungen führen würde.
Bereits in 2015/16 wurde für den bezeichneten Straßenabschnitt der Forstallee (3. BA) die Vorplanung erarbeitet um diesen Straßenabschnitt, nach Möglichkeit auch mit FM, herstellen zu können.
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