In der heutigen MAZ Dahmeland-Ausgabe (15.10.2015) ist nun
zu entnehmen, dass „die Untere Naturschutzbehörde […] die Fällungen angeordnet“
hat, weil laut Pressesprecher des Landkreises Dahme-Spreewald „bei den
betreffenden Bäumen […] die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet“ war.
Bei einer von mir durchgeführten Sichtung der Baumstümpfe am
Wochenende wurden zwei komplett intakte Baumscheiben sowie ein Baum mit einer abgeschotteten
Mittenmorschung (etwa 20% der Fläche) festgestellt. Eine derartige Morschung
ist bei alten Bäumen keine Seltenheit und bis zu einem gewissen Grad nicht für
die Standsicherheit bedenklich. Bäume sind zwar keine Menschen, die nach einer
Mücke, die sie gerade stechen will, schlagen kann, besitzen aber ebenfalls
Möglichkeiten, sich gegen Schädigungen und eindringenge Pilze zur Wehr zu setzen
(Stichworte: Abschottung, Überwallung). Besonders relevant für die Standsicherheit
ist vor allem die äußere Baumscheibe, die auch bei dem Baum mit der
Mittenmorschung intakt erschien.
Sicherlich lässt sich aus einer Sichtung der Baumstümpfe
nicht auf die Verkehrssicherheit des gesamten Baumes schließen (wobei der
Stammfuß häufig ein neuralgischer Punkt ist). Auch ist in dem heutigen
MAZ-Artikel zu Recht darauf hingewiesen worden, dass das Büro Brehm nicht die
Verkehrssicherheit, sondern die Reststandzeit untersucht hat. Auch ein Baum,
dem man eine Reststandzeit von 15 Jahres attestiert, kann früher absterben oder
gefällt werden müssen, wenn es zu unerwarteten Schäden etc. kommt. Dennoch sind
die jetzt angeblich festgestellten verkehrssicherheits-relevanten Baumzustände,
die zur Fällung geführt haben, kaum glaubhaft, müsste doch dieser unerwartete
Schaden wenige Tage nach der Begutachtung durch das Büro Brehm aufgetreten sein.
Im MAZ-Dahmeland-Artikel ist davon die Rede, dass „das
Umweltamt [...] zweimal jährlich ein Baumschau“ durchführt. Dies ist irritierend, da normalerweise der
Besitzer der Bäume (deren Rechte und Pflichten in diesem Fall die zuständige
Straßenmeisterei wahrnimmt) für die Überprüfung und Dokumentation der Baum-Verkehrssicherheit
zuständig sein müsste. Eben jene mit der Baumschau verpflichtend zu führende Dokumentation,
in der auch die verkehrssicherheitsrelevanten Schäden festzuhalten sind und die Grundlage für eine Fällgenehmigung wären,
konnte jedoch einem Bürger, der Akteneinsicht beantragt hatte, von der Unteren Naturschutzbehörde bis Donnerstag nicht vorgelegt werden. "Aus nicht nachvollziehbaren Gründen liegen die Unterlagen nicht vor", war die Äußerung der UNB-Mitarbeiterin.
Jonas Reif, Dipl.-Ing Landschaftsplanung
(Im MAZ-Artikel ist genannt, dass ich Baumkontrolleur bin. In
der Tat habe ich die Zusatzqualifikation zum „FLL-zertifizierten
Baumkontrolleur“ erworben, übe dies aber nicht als Beruf aus)
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