Donnerstag, 15. Oktober 2015

Allee in der Seestraße (L401) / Zur aktuellen Baumfällung

In der vergangenen Woche wurden in der Seestraße drei Lindenbäume gefällt. Diese Baumfällung irritierte mehrere Einwohner und Gemeindevertreter, da kurz zuvor der Zwischenstand einer von der Gemeinde beauftragten Studie zur Lebenserwartung der Alleebäume vorgestellt wurde, in der alle 251 Bäume als erhaltenswert bezeichnet wurden. Die Studie wird von dem bundesweit renommierten Sachverständigenbüro Jochen Brehm aus Bestensee erstellt. Die Bäume wurden einzeln untersucht und in fünf Lebenserwartungsklassen eingeteilt (mindestens noch 10 Jahre, 15, 20, 30 oder 50 Jahre). Die nun gefällten Bäume waren in den Klassen 15+ und 20+ zugeordnet.

In der heutigen MAZ Dahmeland-Ausgabe (15.10.2015) ist nun zu entnehmen, dass „die Untere Naturschutzbehörde […] die Fällungen angeordnet“ hat, weil laut Pressesprecher des Landkreises Dahme-Spreewald „bei den betreffenden Bäumen […] die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet“ war.

Bei einer von mir durchgeführten Sichtung der Baumstümpfe am Wochenende wurden zwei komplett intakte Baumscheiben sowie ein Baum mit einer abgeschotteten Mittenmorschung (etwa 20% der Fläche) festgestellt. Eine derartige Morschung ist bei alten Bäumen keine Seltenheit und bis zu einem gewissen Grad nicht für die Standsicherheit bedenklich. Bäume sind zwar keine Menschen, die nach einer Mücke, die sie gerade stechen will, schlagen kann, besitzen aber ebenfalls Möglichkeiten, sich gegen Schädigungen und eindringenge Pilze zur Wehr zu setzen (Stichworte: Abschottung, Überwallung). Besonders relevant für die Standsicherheit ist vor allem die äußere Baumscheibe, die auch bei dem Baum mit der Mittenmorschung intakt erschien.

Sicherlich lässt sich aus einer Sichtung der Baumstümpfe nicht auf die Verkehrssicherheit des gesamten Baumes schließen (wobei der Stammfuß häufig ein neuralgischer Punkt ist). Auch ist in dem heutigen MAZ-Artikel zu Recht darauf hingewiesen worden, dass das Büro Brehm nicht die Verkehrssicherheit, sondern die Reststandzeit untersucht hat. Auch ein Baum, dem man eine Reststandzeit von 15 Jahres attestiert, kann früher absterben oder gefällt werden müssen, wenn es zu unerwarteten Schäden etc. kommt. Dennoch sind die jetzt angeblich festgestellten verkehrssicherheits-relevanten Baumzustände, die zur Fällung geführt haben, kaum glaubhaft, müsste doch dieser unerwartete Schaden wenige Tage nach der Begutachtung durch das Büro Brehm aufgetreten sein.

Im MAZ-Dahmeland-Artikel ist davon die Rede, dass „das Umweltamt [...] zweimal jährlich ein Baumschau“ durchführt. Dies ist irritierend, da normalerweise der Besitzer der Bäume (deren Rechte und Pflichten in diesem Fall die zuständige Straßenmeisterei wahrnimmt) für die Überprüfung und Dokumentation der Baum-Verkehrssicherheit zuständig sein müsste. Eben jene mit der Baumschau verpflichtend zu führende Dokumentation, in der auch die verkehrssicherheitsrelevanten Schäden festzuhalten sind und die Grundlage für eine Fällgenehmigung wären, konnte jedoch einem Bürger, der Akteneinsicht beantragt hatte, von der Unteren Naturschutzbehörde bis Donnerstag nicht vorgelegt werden. "Aus nicht nachvollziehbaren Gründen liegen die Unterlagen nicht vor", war die Äußerung der UNB-Mitarbeiterin.

Jonas Reif, Dipl.-Ing Landschaftsplanung

(Im MAZ-Artikel ist genannt, dass ich Baumkontrolleur bin. In der Tat habe ich die Zusatzqualifikation zum „FLL-zertifizierten Baumkontrolleur“ erworben, übe dies aber nicht als Beruf aus)

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