Mittwoch, 27. September 2017

Straße zum Zeuthener Winkel - Antworten der Verwaltung zum Ausbau

Auf meine Nachfragen zum geplanten Ausbau der Straße zum Zeuthener Winkel hat die Verwaltung nunmehr wie folgt geantwortet:

Frage: Wie sah/sieht konkret der Vertrag mit der VEWA bezüglich der Kostenübernahme der Verbindungsstraße zum Zeuthener Winkel aus (Kostenübernahme/Fristen und Termine/Übergang der Straße an die Gemeinde)?  
Antwort: es wurde am 17.12.1999 eine Vereinbarung zum städtebaulichen Vertrag vom 27.05.1997 abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass zwischen der Nordschranke und der Kita Pinocchio eine Baustraße durch den Investor auf seine Kosten zu errichten ist. Der bauliche Standard wurde ebenfalls vereinbart. Weitere vertragliche Regelungen gibt es dazu nicht.

Frage: Gibt es eine reelle Chance, dass ein neuer Eigentürmer diese Verpflichtungen übernehmen wird - vor allem, wenn jetzt die Gemeinde selbst die Bauleistung übernimmt?
Antwort: Die Erschließungspflicht liegt generell bei der Gemeinde. Die Kostenübernahme für Straßenbaumaßnahmen durch einen neuen Investor wäre zu verhandeln. Die Baustraße liegt jedoch außerhalb des künftigen B-Planes „Zeuthener Winkel Mitte“ und das Angemessenheitsgebot für Kompensationsleistungen ist zu beachten. Derzeit ist nicht absehbar, ob und wann eine Lösung mit einem Investor gefunden wird. Die Gemeinde muss daher die Anbindung des Wohngebietes realisieren.

Frage: Was sind die Voraussetzungen dafür, dass die heutige Baustraße für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden kann? Wenn ich die Situation richtig verstehe, befindet sich die Baustraße noch immer im Eigentum der VEWA (bzw. eines Rechtsnachfolger der VEWA bzw. eines neuen Eigentümers)?
Antwort: Im Bereich Nordschranke bis Durchlass ist die Baustraße bereits Eigentum der Gemeinde. Sie ist dem öffentlichen Verkehr gewidmet, durch die verkehrsrechtliche Anordnung jedoch nur eingeschränkt als Baustraße nutzbar nur für die Anordnung eines Gehweges, einschließlich der Entwässerungsmulden auf der westlichen Seite der Baustraße, musste Grunderwerb getätigt werden. Aus Sicherheitsgründen, insbesondere zum Schutz der Fußgänger (Schulweg), soll diese Einschränkung als Baustraße erst aufgehoben werden, wenn ein Geh-/Radweg gebaut und eine Straßenbeleuchtung errichtet wurde.

Frage: Der Antragsbegründung nach zu urteilen, ist der Ausbau der Fahrbahn erst nach Abschluss der Arbeiten der DB am Selchower Flutgraben und des Wohngebiets Zeuthener Winkel Mitte geplant/möglich? Welche Arbeiten plant die DB am Flutgraben konkret (augenscheinlich ist dort doch alles fertig)? Hat die Verwaltung Erkenntnisse, dass das Wohngebiet Zeuthener Winkel zeitnah (2017/18) angegangen wird?  
Antwort: Die DB erneuert die Eisenbahnüberführung über den Selchower Flutgraben. Es wurden 2016 Gleishilfsbrücken gebaut, nun soll ein endgültiger Ersatzneubau errichtet werden. Während dieser Arbeiten ist die Baustraße Baustellenzufahrt für dieses Vorhaben, so dass erst nach Fertigstellung (ca. Juni 2018) mit den kommunalen Ausführungsarbeiten begonnen werden kann. Zurzeit ist nicht absehbar, wann das B-Planverfahren „Zeuthener Winkel Mitte“ durchgeführt wird. Frage: Weiterhin ist die Rede von einem notwendigen Genehmigungsverfahren, damit die Straße mit Sitzschutzblende zugelassen wird. Ist dieses Verfahren schon begonnen/abgeschlossen worden? Antwort: Bei der DB AG wurde ein Antrag auf Zustimmung zum Ausbau der Baustraße (Nutzung als Erschließungsstraße, einschließlich Linienverkehr des ÖPNV) und Freigabe für den öffentlichen Verkehr eingereicht. Die DB AG erteilte ihre nachbarschaftliche Zustimmung unter Erteilung von Auflagen. Da der Abstand zwischen Straße und äußerer Gleisachse statt geforderten 14,35 m nur 9,47 m beträgt, sind durch die Gemeinde Sicherungsmaßnahmen (Schutzplanken mit Sichtschutz) zu errichten.

Frage: Der kurze Geh- und Radwegabschnitt parallel zum Flutgraben, der auch landwirtschaftlichen Verkehr aufnehmen soll, macht ja erst dann Sinn, wenn die Fußgängerbrücke gebaut wurde. Diese ist laut Begründung aber nicht Teil des Ausbauprogramms. Der heutigen Zeitungsmitteilung zu urteilen, soll die Brücke durch/auf Kosten des Investors gebaut werden. Ist dies realistisch? Wann soll das sein? Wie wird die Fußgänger-Führung über den Flutgraben sein, solange die Brücke nicht gebaut ist?
Antwort: Die VEWA hat sich schriftlich bereit erklärt, die Fußgängerbrücke zu bauen, vertragliche Regelungen gibt es dazu nicht. Um die Funktionsfähigkeit des Geh- und Radweges zu gewährleisten ist es vorgesehen, die Fußgängerbrücke ebenfalls herzustellen. Als konstruktives Ingenieurbauwerk erfolgt dazu eine separate Planung. Konzeptionell ist die Verwendung eines GFK- bzw. Aluminium-Fertigteilbrückenelementes vorgesehen, allernativ ist natürlich auch eine Holzbrücke möglich.
Die Fußgängerbrücke wird mit dem Bau des Geh-/Radweges hergestellt. Eine andere fußläufige Verbindung, auch begrenzt auf einen festgesetzten Zeitraum, stellt sich aufgrund der Einengung im Bereich des Durchlasses als schwierig dar. Auch die dazu geführte Rücksprache mit dem STVA ergab zur Zeit keine Alternative.

Gratulation an Herzberger und Jenoch - Körner mit Achtungserfolg

Am 24.September stimmten die wahlberechtigten Bürger nicht nur über einen neuen Bundestags ab, sondern bestimmten auch neue Bürgermeister.

In Zeuthen entschied Sven Herzberger, der von den Bürgern für Zeuthern (BfZ), den Linken und der FDP unterstützt wurde, mit 62,9% das Rennen klar für sich. Im Wahlkampf konnte Herzberger als sachlich moderierender Kandidat überzeugen, der gemeinsam mit allen Fraktionen die Entwicklung Zeuthens vorantreiben will. Die Fraktion Grüne/FDP hat hierzu ihre Zusammenarbeit deutlich signalisiert, wobei dies natürlich eine sachlich-konstruktive Kritik auch zukünftig nicht ausschließen wird.
An dieser Stelle sei auch noch einmal seinen Gegenkandidaten von der CDU, Nadine Selch, und SPD, Martina Mieritz, gedankt, die sich einen weitgehend fairen Wettkampf um das oberste Amt lieferten und damit dem Wähler eine echte Wahlalternative boten. Als Gemeinddevertreter haben Sie die Möglichkeit, auch weiterhin am Gedeihen des Ortes mitzuwirken.

In Eichwalde konnte sich Jörg Jenoch durchsetzten, der knapp 55% der Stimmen erhielt. Er trat für die Wählerinitiative Eichwalde an und wurde von der CDU unterstützt. Jenoch hat sich im Wahlkampf unter anderem für eine stärkere Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen eingesetzt und sollte in Sven Herzberger, der ähnliches verlauten ließ, nun sicherlich einen guten Partner finden.
Auf seinen Gegenkandidat Christian Könning von der SPD entfielen rund 45%, für den noch recht jungen Könning sicherlich ein Ansporn, weiterhin in der Kommunalpolitik Akzente zu setzen und es vielleicht in 8 Jahren noch einmal zu versuchen.

In Schulzendorf wird es am 15.Oktober zu einer Stichwahl zwischen Amtsinhaber Markus Mücke, der im ersten Wahlgang rund 42% der Stimmen bekam, und Winnifred Tauche (22,4%, Linke, unterstützt von der CDU) kommen. Andreas Körner, der für uns Grüne kandidierte, holte den dritten Platz mit beachtlichen 13,4%  - fast doppelt soviel, wie auf die Grünen bei der letzten Kommunalwahl entfielen. Hinter ihm lagen noch Markus Hecker (AfD) und Ramona Brühl (Bürgerbündnis).

Sonntag, 17. September 2017

Gemeinsam mehr für jeden erreichen...

...so könnte das Fazit des heutigen Treffens der drei Bürgermeisterkandidaten Sven Herzberger (Zeuthen; BfZ, Linke, FDP),  Jörg Jenoch (Eichwalde, Wie) und Andreas Körner (Schulzendorf, Grüne) im Zeuthener Winkel lauten. Nach Besichtigung des Grenzpunktes der drei Gemeinden auf einem Privatgrundstück, kam es zu einem lebhaften Austausch, in der die Situationen der drei Gemeinden angesprochen wurden. Bei den Themen Schule und Wohnungsverwaltung/-bau wurde es schon relativ konkret. Andreas Körner machte darauf aufmerksam, wie wichtig eine eigene Sekundarschule für Schulzendorf sei und bekam dafür Zuspruch von den beiden Kandidaten aus Eichwalde und Zeuthen (mehr zu den anderen Punkten später).

Sven Herzberger, Andreas Körner und Jörg Jenoch (v.l.n.r) im Gespräch.

Im Anschluss wurden drei mögliche Standorte für einen gemeinsamen Grundschulbau besichtigt: die Bauhoffläche von Eichwalde, das ehemalige Innenbaukunstgelände und eine Waldfläche in der Schillerstraße. Alle Flächen sollten weiter untersucht werden, lautete ein erstes Fazit dazu.
Einig war man sich auch dabei, dass eine gute Zusammenarbeit ein wichtiger Schlüssel zum Fortbestehen der drei einzelnen Gemeinden sein kann. "Mit uns wird interkommunale Zusammenarbeit jedenfalls nicht nur ein gemeinsamer Jahresempfang sein" waren sich Herzberger, Jenoch und Körner einig.

Montag, 11. September 2017

Wahlforum der Bürgermeisterkandidaten in Zeuthen

Der nachfolgende Text wurde gemeinschaftlich von Hans-Michael Fürst und Jonas Reif verfasst.

Rund 60 Zeuthener machten sich am Freitag persönlich einen Eindruck von den drei Kandidat*innen für die Bürgermeisterwahl. Zu der Veranstaltung hatte die Ortsgruppe von Bündnis 90/Die Grünen Zeuthen Eichwalde-Schulzendorf eingeladen. Die Moderation übernahmen Jonas Reif und Michael Fürst.

Nach einer kurzen Vorstellung der eigenen Person galt es für Martina Mieritz (SPD, Nadine Selch (CDU) und Sven Herzberger (überparteilich, unterstützt von Bürger für Zeuthen, Linke und FDP), Fragen zu beantworten, die vorher nicht bekannt waren.

Unter anderem musste in einer Multiple-Choice Runde eine von drei vorgegebenen Möglichkeiten ausgewählt werden, auch wenn diese vielleicht nicht 100prozentig den eigenen Ansichten entsprach.

Hier die Fragen und die gewählten Antworten im Einzelnen

Für ein wichtiges Großprojekt fehlt das Geld. Ausgabenkürzungen an anderer Stelle sind nicht möglich. Was schlagen Sie vor:
A Projekt verschieben (Selch, Mieritz)
B Steuern erhöhen
C Kredit aufnehmen (Herzberger)

Wenn das Geld nur für ein Projekt reicht: Welches hat für Sie die größte Priorität?
A Bau einer zweiten Grundschule (Mieritz)
B Bau eines Tunnels (Selch)
C Umfassende Verbesserung der Gehweg- und Beleuchtungssituation  (Herzberger).

Wie bewerten Sie die Höhe des aktuellen Grundsteuerhebesatzes (365%):
A Er ist zu hoch. (Selch)
B Er ist genau richtig (Mieritz).
C
Er sollte auf den Landesdurchschnitt (400%) angepasst werden, damit die Gemeinde keine finanziellen Nachteile bei Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage hat. (Herzberger).

Braucht das Ordnungsamt mehr Personal, um für ausreichend Ordnung und Sicherheit zu sorgen?
A Das Amt ist ausreichend besetzt. (Herzberger)
B Dies könnte die Situation verbessern.
C Externer Wachschutz an neuralgischen Punkten wäre besser. (Selch, Mieritz)

Eine Videoüberwachung am Bahnhof…
A. …lehne ich ab.
B. …finde ich gut. (Selch, Mieritz)
C. …sollte auf die Fahrradabstellanlagen beschränkt werden. (Herzberger)

Zur Kita-Trägerschaft:
A Die aktuelle Situation mit den kommunalen Kitas sollte so bleiben wie sie ist.
B Weitere Angebote von freien Trägern wären wichtig. (Herzberger, Selch, Mieritz)
C Die Kitaträgerschaft ist keine kommunale Daseinsaufgabe. Die meisten Gemeindemitarbeiter sind heute Erzieher. Das muss sich grundsätzlich ändern.

In welchem Amtsbereich sehen Sie den größten Handlungsbedarf, Dinge zu verändern

A …Ortsentwicklung/Bauamt (Mieritz)
B …Ordnung/Wohnungsverwaltung (Herzberger)
C …Kinder/Soziales/Schule und Vereine (Selch)

Die Zeuthener Waldflächen sollten…
A. …vollständig erhalten bleiben. (Herzberger, Selch, Mieritz)
B. …nur im Falle dringender gemeindlicher Bauten wie einer Schule angetastet werden.
C. …sollten mehrheitlich erhalten bleiben. Wir brauchen aber auch Wohnraum. Da kann man Waldflächen nicht generell aussparen.

In der nachfolgenden Runde standen pro Frage nur drei Minuten für alle Kandidaten zusammen zur Verfügung, ohne dass es eine Moderation gab. Die Kandidaten mussten also untereinander ausmachen, wer dran ist und wie lange er reden darf. Es ging hier also nicht nur um Sachkenntnis und Positionen, sondern auch um Fairplay und die Fähigkeit, in wenigen Worten das Wesentliche zu vermitteln.

Während die ersten drei Fragen (Was werden Sie anders machen als die bisherige Bürgermeisterin?, Wofür gibt Zeuthen zu viel Geld aus? Wie schaffen Sie es, jüngere Menschen für einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bei der Gemeinde zu begeistern?) eher allgemein und unkonkret beantwortet wurden und Nadine Selch bei der „Wofür-zu-viel-Geld“-Frage gar nicht erst zu Wort kam, wurden die nachfolgenden Antworten auf die Fragen „gehaltvoller“.

Alle Kandidaten sprachen sich dafür aus, gegen das Land zu klagen, falls die Alleebäume in der Seestraße/Goethestraße (L401) nicht erhalten bleiben. Diese Äußerung ist nicht ganz unbedeutend, wenn es um die zeitnahe Realisierung eines Ausbaus der Landestraße geht - seit Jahren fordern Anwohner der Straße eine Erneuerung mit ruhiger Asphaltdecke. Eine Klage könnte den Ausbau um Jahre verzögern. Außerdem hatte die Gemeindevertretung einer Vorplanung zugestimmt, die eine Neupflanzung der Allee vorgesehen hätte (sowie zahlreiche Ersatz-Alleebäume im Ort als zusätzliche Kompensation, aber nicht die Erhaltung der bestehenden Bäume. Zwischenzeitlich hat sich jedoch herausgestellt, dass die Bestandsbäume noch in einem sehr guten Zustand sind und der Landesbetrieb die zusätzlichen Alleebäume nicht in Zeuthen pflanzen will. Und noch ein Hinweis: Bei der Erhaltung der Bestandbäume müssten auch zukünftig die Radfahrer auf der Straße fahren).

Die beiden folgenden Fragen ließen unterschiedliche Positionen der Kandidaten erkennen: Zeuthen besitzt 326 kommunale Wohnungen, die die Gemeinde selbst verwaltet. Wie soll damit zukünftig umgegangen werden? Derzeit werden durchschnittlich weniger als 5 Euro/m2 Miete für eine kommunale Wohnung fällig. Im freien Markt ist mittlerweile das Doppelte üblich. Kann sich Zeuthen das leisten? Für Martina Mieritz ist die heutige Situation weitgehend zufriedenstellend. Die kommunale Verwaltung ist leistungsfähig und Zeuthen kann sich auch zukünftig günstige Mieten leisten. Sven Herzberger sah dies differenzierter, sowohl die Verwaltung als auch die Mieten müssen in Teilen verändert werden. Wer nicht sozialbedürftig ist, aber in einer kommunalen Wohnung lebt, soll zukünftig einen markttypischen Preis zahlen. Nadine Selch wies nochmals auf die hohen Überschüsse, die seit Jahren mit den kommunalen Wohnungen erzielt werden, und den Investitionsstau hin. Sie machte dann auch den am weitestgehenden Vorschlag: Der kommunale Wohnungsbestand soll in eine Wohnungsbaugenossenschaft umgewandelt und Mieter so zu Miteigentümer werden.

Die letzten Fragen kamen dann aus den Reihen der Einwohner. Eine Zeuthenerin wollte wissen: Wir finanzieren Sie eigentlich Ihren Wahlkampf? Alle drei Kandidaten gaben an, dies aus Eigenmitteln zu tun und keine Parteigelder zu nutzen. Ein junger Mann wollte wissen: Kommt ein Tunnel am Bahnhof? Und wird nun eine Tankstelle gebaut? Hier ergriff Sven Herzberger das Wort. Er glaube nicht mehr, dass die Tankstelle noch gebaut werde. Außerdem wäre er nach wie vor für den Forstweg als Tunnelstandort - nur wenn dieses nicht funktionieren würde, sollte man auch noch mal den Hankelweg betrachten. Hier sei seine Position vor 1,5 Wochen beim MAZ-Wahlforum falsch wiedergeben worden.  Selch und Mieritz sprachen sich allerdings nur für den Forstweg als Tunnelstandort aus. Aus dem Publikum kam Kritik an Herzberger, weil ein Tunnel am Hankelweg den Verlust von Wald bedeuten würde - und dagegen hatte sich Sven Herzberger zuvor deutlich ausgesprochen. Herzberger versuchte dem zu begegnen, indem er vorschlug, dafür die Miersdorfer Chaussee zurückzubauen und wieder in Wald zu verwandeln.

Zuletzt wollte ein Zeuthener erfahren, wie ernst es die Kandidaten mit ihren Versprechungen nehmen würden: Martina Mieritz, die sonst eher ausführliche Antworten bevorzugte, machte es kurz: Ich schwöre. Nadine Selch argumentierte, dass sie ja aufgrund ihres Alters (39) auf jeden Fall noch mal gewählt werden will und schon deshalb nicht Lügen dürfe. Daraufhin „protestierten“ Herzberger und Mieritz - auch wenn sie schon etwas älter sind, wollten sie schließlich auch für mehr als 8 Jahre Bürgermeister werden. Somit gelte dieses Argument auch für sie.

Nach knapp 100 Minuten waren die Kandidaten sichtlich erschöpft - die Organisatoren hatten sie nicht nur mit den Fragen in Schwitzen gebracht, sondern durch stark rationiertes Trinkwasser auch unter zusätzlichen Stressbedingungen geprüft.

Mittwoch, 6. September 2017

Zeuthener Winkel: Schwierige Situation - Straße wird dennoch gebaut

Einwohner des Zeuthener Winkels fühlen sich manchmal als 5.Rad am Wagen der Gemeinde Zeuthen: Es gibt keinen direkten Bauanschluss an das Hauptgebiet und noch nicht einmal eine ordentlich gewidmete Straße, die dorthin führt. Außerdem würden die umliegenden Grünflächen nicht in dem Zustand sein, wie sie es laut Bebauungsplan und den dort gemachten Grünfestsetzungen sein sollten.

Nach Rückfragen bzw. Äußerungen der Verwaltung im Ortsentwicklungsausschuss stellt sich die Situation wie folgt dar.

Mit dem Projektentwicklungstrräger des Zeuthener Winkels - der VEWA - wurde ein Entwicklungs- und Erschließungsvertrag geschlossen, der entsprechend des Umsetzungsfortschrittes - der Zeuthener Winkel wurde in drei Baugebiete unterteilt - Maßnahmen und Kostenbeteiligungen seitens der VEWA bedeutet hat bzw. hätte - denn bevor der 3.Bauabschnitt realisert werden konnte, musste die VEWA Insolvenz anmelden.

Siehe hierzu http://www.maz-online.de/Lokales/Dahme-Spreewald/Streit-um-Investoren-Forderung

Zu den bislang nicht realierten Maßnahmen gehört die ordentliche Zufahrtsstraße Richtung Zeuthen. Die Baustraße, die von Fahrzeugen offiziell nicht befahren werden darf, entspricht in Aufbau und Gestaltung nicht den baulichen Anforderungen einer Straße. Dies betrifft vor allem einen seperaten Geh-/Radweg und - aufgrund der direkt angrenzenden Bahntrasse - einen Blendschutz.

Ursprünglich war geplant, die Zufahrtsstraße quer über den südlichen Zeuthener Winkel verlaufen zu lassen. Da aber keine Einigung mit den Grundstückseigentümern erzielt werden konnte, entschied man sich, die Baustraße auszubauen. Bis zuletzt erhoffte die Gemeinde, dass ein Rechtsnachfolger der VEWA hierfür einen Kostenanteil übernehmen würde. Da es wohl noch immer keinen Nachfolger gibt, der den dritten Bauabschnitt realisiert und ohnehin die Frage steht, ob dieser in die VEWA-Verträge einsteigen wird oder muss, hat sich die Gemeindeverwaltung entschlossen, den Gemeindevertretern einen zeitnahen Ausbau der Zufahrtsstraße vorzuschlagen - auch wenn dann der Kostenannteil der Gemeinde deutlich höher wird.

Um die Widmung als Durchfahrtsstaße möglichst zeitnah zu realiseren, schlägt die Verwaltung zunächst vor, den Geh- und Radweg sowie den Blendschutz zu bauen. Dies könnte schon im nächsten Jahr erfolgen, wenn die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die dafür notwendige Grundfläche wurde bereits erworben. Anschließend ist die Widmung (Öffnung) der Straße möglich.

Der Ausbau der Fahrbahn selbst könnte danach folgen, wobei die Fahrbahnbreite bei den 5,5m der Baustraße bleibt. Diese Breite würde auch einen Buslinienverkehr möglich machen (auch wenn dieser derzeit nicht geplant ist).

Im Ortentwicklungsausschuss signalisierten die Gemeindevertreter zum Verwaltung-Vorschlag ihre  Zustimmung.

Während in den Entwicklungs- und Erschließungsverträgen Übergabezeitpunkte der Verkehrsanlagen vom Projektträger auf die Gemeinde klar definiert wurden, wurde bei den Grünflächen (mit den Ausgleichsmaßnahmen) kein Termine vereinbart. Insofern wäre eigentlich der Investor verpflichtet, die mit den Ausgleichsmaßnahmen verbundenen Pflegemaßnahmen (wie die Mahd der Langgraswiesen) auf seinen Grundstücken dauerhaft durchzuführen. Üblicher Weise wird allerdings auch bei Grünanlagen ein Übergang von Flächen an die Gemeinde vereinbart. Die Verwaltung strebt daher im Zuge der Verhandlung mit einem neuen Investor eine Klärung an. Solange dies nicht geschehen ist, kann die Gemeinde jedoch nicht auf eigene Faust (und Kosten) im Fremdbesitz befindliche Flächen mähen (lassen).

Ich hoffe, dass mit diesen Ausführungen deutlich wird, dass uns die Bürger im Zeuthener Winkel genauso wichtig sind wie alle anderen auch. Es ist jedoch verständlich, wenn die Verwaltung versucht Kosten für die Allgemeineheit abzuwenden, wenn es hierzu die berechtigte Hoffnung gibt.

PS. Dies ist keine rechtverbindliche Auskunft, sondern nur eine vereinfachte Wiedergabe von mündlichen Aussagen.

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