Freitag, 22. Februar 2019

Engagierte Bürger für die Kommunalparlamente

(B90/GRÜNE ZES) Während ihrer Kreismitgliederversammlung am 21.Februar 2019 haben die Bündnisgrünen im Landkreis Dahme-Spreewald auch die Kandidat*innen für die Gemeindevertreterwahlen am 26.Mai in Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf nominiert.

Hans-Michael Fürst, Vorsitzender der ZES-Gruppe sagte dazu: „Mehr Frauen und Männer denn je wollen für die Grünen in die Gemeindevertretungen einziehen. In Eichwalde kandidieren 8 Personen, in Schulzendorf 6 und in Zeuthen sogar 12. Das sind fast doppelt so viele wie vor 5 Jahren.“

Bislang haben die Grünen in Eichwalde 3 Mandate, in Zeuthen 2 und in Schulzendorf 1 Mandat. 

Neben heutigen, über die Parteigrenzen hinaus geachteten Gemeindevertretern wie Wolfgang Burmeister (Vorsitzender der Gemeindevertretung und Vorsitzender der Regio-Ausschusses in Eichwalde), Jonas Reif (Stellvertretender Vorsitzender der Gemeindevertretung Zeuthen), Uwe Bruns (Vorsitzender des Flughafenausschusses Zeuthen) und Andreas Körner (Vorsitzender der Regio-Ausschusses in Schulzendorf) ist es uns gelungen, viele neue Kandidat*innen zu finden. Allen gemeinsam ist, dass sie durch ihr bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in Vereinen, Bürgerinitiativen, Beiräten und Schulen/Kitas schon im Ortsleben verankert sind. Neben Mitgliedern der Grünen kandidieren auch einige parteilose auf der Liste der Grünen.

Dazu Michael Fürst: „Die Mitwirkung in der Gemeindevertretung ist ein verantwortungsvolles Ehrenamt. Wichtiger als Parteizugehörigkeit ist für uns, dass sich die Kandidaten mit hohem Engagement für den Ort und das soziale Miteinander einsetzen. So breit verankert im Gemeindeleben wie bei dieser Wahl waren wir noch nie. Das lässt uns optimistisch auf den 26.Mai blicken.“
Insgesamt wählten die Grünen 26 Kandidat*innen für die Gemeindevertretungen in Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf.

Zu den Spitzenkandidaten zählen in Zeuthen neben den bisherigen Gemeindevertretern Jonas Reif und Uwe Bruns, Reinhard Kähler und Torsten Kampe. Angeführt wird die Liste aus 12 Personen von Christine Wehle, der Vorsitzenden des Zeuthener Baum- und Naturschutzbeirates, die zugleich auch Sachkundige Einwohnerin im Ortentwicklungsausschuss ist.

In Eichwalde zählen neben Wolfgang Burmeister Dorothea Schulze, Andrea Lübcke, Sabine Dierke und Hagen Bork zu den Spitzenkandidaten. Insgesamt stehen auf der Grünen Liste 8 Personen.

In Schulzendorf kandidieren insgesamt 6 Personen für ein Gemeindevertretermandat. Neben dem Spitzenduo Andreas Körner und Claudia Stölzel bewerben sich unter anderem Michaela Lindovsky und Andreas Zander für die Gemeindevertretung.

Die vollständigen Kandidat*innenlisten werden zu unterschiedlichen Anlässen in den einzelnen Orten veröffentlicht. Den Anfang machen die Eichwalder Grünen am kommenden Freitag (1. März), 19 Uhr, in der Alten Feuerwache.

Donnerstag, 14. Februar 2019

Neue Grundschule kommt!

Am Mittwoch, den 13.Februar, haben die Gemeindevertreter den Bau einer neuen Grundschule grundsätzlich beschlossen. Neben unserer Fraktion, die den Antrag initiiert hat, stimmten auch SPD, Linke und Bürger für Zeuthen für den Antrag, die CDU enthielt sich. Mit diesem Antrag verbunden ist auch die Rückführung der Grundschule am Wald in eine Dreizügigkeit. Dies soll zukünftig dort (wieder) für bessere Lernbedingungen sorgen.

Auch wenn es bis zur Fertigstellung der neuen Schule noch ein weiter Weg ist, gibt es jetzt erstmals verbindliche Leitplanken. Auch sind die nächsten Schritte benannt und terminiert. Bis Ende September 2019 muss die Gemeindeverwaltung zwei mögliche Schulstandorte (je einen östlich und einen westlich der Bahn) vorschlagen, sich um ein Finanzierungs-/Realisierungskonzept bemühen und ein erstes Raumprogramm für die Schule samt Hort entwickeln. Die scheinbar großzügig bemessene Zeit bis September ist auch deshalb notwendig, weil noch einmal Eichwalde und Schulzendorf die Gelegenheit gegeben wird, eine Beteiligung an der Schule zu prüfen. Dies könnte erhebliche Einflüsse auf die spätere Standortpräferenz und Finanzierung haben. Zudem soll so einer Initiative für eine evangelische Grundschule die Möglichkeit gegeben werden, einen eigenen Vorschlag einzubringen.

Mittwoch, 13. Februar 2019

Naturschutzgebiet „Pulverberg-Höllengrund“: Maßnahmen dringend notwendig

In der Bildmitte im Gespräch: Herr Röver und Herr Mieritz.
Am Donnerstag, den 31.1.2019, fand auf meinen Wunsch eine gemeinsame Ortsbegehung statt. Anwesend waren Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde (=UNB; Herr Röver, Herr Rupprecht und Frau Jung), der Forstwirtschaft (Herr Ness, Frau Wachtel und Herr Parsiegla) und dem Örtlichen Wegewart, Herr Miekley. Herr Mieritz vertrat sowohl den NABU als auch den Zeuthener Baum- und Naturschutzbeirat. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde wies Herr Ness daraufhin, dass die Landesforstbehörde mehrere größere Flurstücke eigentumsrechtlich übergeben bekommen hat. Zugleich wäre die Forstbehörde bereit, die Flächen naturschutzfachlich weiter zu entwickeln, sofern dies für sie ohne zusätzlichen Kostenaufwand möglich wäre. Bislang habe man die ihnen zugeordneten Flächen weitgehend unangetastet gelassen – mit Ausnahme zwingend notwendiger Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Unangetastet bedeutet aber nicht zwingend dem Naturschutzziel dienlich. Daher sei noch einmal ein Blick in die geltende Schutzgebietsverordnung notwendig. Herr Röver schrieb hierzu in einer Mail zusammenfassend:
„Mit der Unterschutzstellung des NSG am 09. Juni 1995 ist per Verordnung der Schutzzweck definiert. Im Rahmen der Unterschutzstellung ist das Gebiet bezogen auf Schutzgüter (Boden, Hydrologie, Klima, Flora) untersucht und der Gebietszustand beschrieben worden. […] Vorrang hat demnach die Sicherung der Wasserverhältnisse insbesondere der Gewässer u.a. für Amphibien und Reptilien. Darüber hinaus spielt auch die Offenhaltung von Feuchtwiesen, Staudenfluren und Trockenrasengesellschaften eine Rolle.“

Die Freiflächen verbuschen zunehmend. Langfristig drohen sie ganz verloren zu gehen, wenn nicht gehandelt wird.
Vor allem die Offenhaltung von Feuchtwiesen, Staudenfluren und Trockenrasengesellschaften ist derzeit nur unzureichend gegeben. Durch die Ausbreitung von Sträuchern und Bäumen (z.B. Spätblühende Traubenkirsche und Robinie, aber auch einheimische Gehölze) sind die Freiflächen immer kleiner geworden, an manchen Stellen sogar schon verloren gegangen. Selbst mit entsprechenden Landschaftspflegemaßnahmen scheinen einige Feuchtwiesen nicht mehr mit vertretbarem Aufwand rückholbar.

Herr Mieritz bestätigte, dass die vom NABU durchgeführten Maßnahmen auf einer Teilfläche wohl zukünftig nicht mehr realisierbar sind. Somit war allen Beteiligten schon nach wenigen Minuten bewusst, dass hier Handlungsdruck besteht.

Die Untere Naturschutzbehörde und die Forstverwaltung schlugen vor, ein Konzept zu erarbeiten, welche Fläche zukünftig noch Offenland bleiben kann. Danach sollen Maßnahmen festgelegt werden, etwa die 1-2 Mahd der Flächen. Aufgrund der teils schon starken Verbuschung müssen dafür aber zunächst etliche Gehölze gerodet werden.
Von mir wurde als Alternative auch die Beweidung mit Schafen ins Spiel gebracht. Allerdings lohnen sich die Flächen nicht für eine kommerzielle Schäferei. Anders würde es vielleicht aussehen, wenn sich Anwohner aus der Umgebung zusammenschließen und die Schafe ehrenamtlich betreuen  würde
Somit scheint zunächst nur die Mahd möglich.

Herr Parsiegla verwies auf den Landschaftspflegeverband, der diese Maßnahmen ausführen könnte. Voraussetzung ist jedoch, dass die langfristige Finanzierung geklärt sei. Hier ist neben der UNB auch die Gemeinde gefordert. Für die Wiederherstellung der Freiflächen wurde die Beantragung von Ausgleichsmitteln (z.B. aus dem „Flughafen-Fond“) ins Spiel gebracht.

Die Schneise war notwendig, um Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen.

An einer ehemaliger Feuchtwiese angekommen, wurde festgestellt, dass das hier entstandene Gebüsch aus Weiden und Haselnusssträuchern (die für das gesamte Gebiet typisch sind) ebenso einen hohen ökologischen Wert hat, z.B. als Rückzugsraum für Tiere. Eine breite Schneise, die dort ebenfalls zu beobachten ist, war das Ergebnis einer notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahme zu einem Privatgrundstück hin. Zu diesem gab keine andere Zuwegung für Fahrzeuge; ein manueller Rückschnitt war wiederum zu gefährlich für die Forstwirte.
Auf ein weiteres Problem machte nur wenige Meter davon entfernt Herr Miekley aufmerksam: Hinweistafeln, die über die hier befindliche Natur informieren, sind seit mehreren Jahren verschwunden. „Neue Info- und Lehrtafeln wurden von mir zusammen mit der UNB ausgewählt und liegen bereits seit 1,5 Jahren bereit, wurden aber bislang noch nicht von der Gemeinde angebracht.“

Trauriges Bild: Neue Infotafeln sind längst vorhanden, wurden aber noch nicht angebracht.


„Die Ständer, an denen die Tafeln angebracht waren, stehen noch, sind aber durch Schmierereien ein Schandfleck. Wenn die Gemeinde die Tafeln nicht zeitnah anbringt, werden wir die Ständer entfernen lassen“ machte Herr Parsiegla deutlich. Auch Bänke sind in einem bedauerlichen Zustand – hier scheint es aber aufgrund der Verkehrssicherungspflichten besser zu sein, die Bänke zu entfernen, ergänzte Parsiegla. „Oder die Gemeinde müsste dies Pflichten übernehmen.“ Das Thema Verkehrssicherheit ist ein Reizwort. Die Rechtsprechung hat dazu geführt dass Eigentümer dafür sorgen müssen, dass Benutzer unbeschadet bleiben. Vor allem bei alte Gehölzen bedeutet dies regelmäßig Kontrollen und Pflegemaßnahmen – und die Kosten. 

Herr Miekley erklärte in diesem Zusammenhang, dass die Verkehrssicherungspflichten bei Wanderwegen im Wald stark eingeschränkt sind: „Jeder, der bei Sturm wandert, muss das damit verbundene Risiko selbst tragen.“

Das Wohngebiet Hochland wird zukünftig in den Höllengrund entwässert. Die Baumaßnahme wirkt massiv. Der breite Weg wird aber bald zurückgebaut.
Auch die derzeit im Bau befindliche Maßnahme zur Ableitung von Niederschlagswässern aus dem Hochland wurde begutachtet. Während die Naturschutzbehörde erklärte, dass die Maßnahme mit ihnen abgestimmt sei und für den Wasserhaushalt des Naturschutzgebietes sogar förderlich sei, verdeutlichte die Forstbehörde, hier als mittelbar betroffener Flächeneigentümer zukünftig intensiver beteiligt werden zu wollen.

Der alte Rodelhang könnte bald wieder nutzbar werden - der Schnee muss aber von alleine fallen.

Im Bereich der Pulverberge machte ich auf die Verbuschung des ehemaligen Rodelhangs aufmerksam, der diese Nutzung heute fast unmöglich macht. Auch hier soll wohlwollend geprüft werden, wie diese Fläche wieder in eine Freifläche verwandelt werden kann. „Eine auf wenige Wochen im Jahr begrenzte Rodelnutzung stelle keine schädliche Wirkung auf das Gebiet dar – solange keine Schneekanonen aufgestellt werden“ wurde am Rande gescherzt.



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