Mittwoch, 12. Mai 2021

Update 2.Grundschule: Umdenken wäre im Sinne der Kinder

Fünf Monate sind seit dem letzten Blog-Artikel zur Schule vergangen: Was hat sich inzwischen getan und vor welchen Herausforderungen steht die Gemeinde in den nächsten Wochen und Monaten? Die wichtigste Frage jedoch: Wann wird es endlich eine Entlastung für die Grundschule am Wald geben und damit ein Verbesserung der Situation geben?

Rückblick

Die wichtigste Entscheidung war sicherlich die Beauftragung des Bürgermeisters, mit der Evangelischen Schulstiftung ein Vertrag zur Errichtung und zum Betrieb einer freien, zweizügigen Grundschule auszuarbeiten (27.4.21). Dies erfolgte, nachdem die Gemeinde zur Erkenntnis kam, dass sie nicht in der Lage ist, eine zweite, eigenständige Grundschule zu finanzieren. Wermutstropfen: Laut Aussagen der Verwaltung ist die neue Schule aufgrund der vorangeschrittenen Zeit und Kirchen-internen Entscheidungsketten erst zum Schuljahr 2024/25 möglich (zu den Unterstreichungen folgen später noch Ergänzungen).

Für Irritationen sorgten indes neue Geburtenzahlen und eine daraus abgleitete "Schülerzahlen-Prognose". Erst nach mehrmaligen Nachfragen der Grünen und Korrekturen durch das Amt wurden daraus halbwegs nachvollziehbare Zahlen. Ein "Wanderungsgewinn" von Kindern zwischen dem ersten und zwölften Lebensjahr, der in der Vergangenheit deutlich höher war als der Wanderungsgewinn aller Altersgruppen, ist in den Gemeindezahlen noch immer nicht enthalten. Aus unserer Sicht lässt sich zudem ein weitergehender Ausblick wagen (siehe http://gruene-in-zes.blogspot.com/2021/05/schulerzahlen-was-die-zahlen-der.html). Als Erkenntnis bleibt, dass vor allem in den kommenden 5 Jahren ein massives Raum-Problem besteht, das wohl noch größer ist, als von der Verwaltung in ihrer Prognose dargestellt wird. In der zweiten Hälfte der 20er Jahre könnte sich die Situation langsam entspannen.

Solche Zahlen sind selbstverständlich nie hundertprozentig, mit jedem Jahr weiter in der Zukunft nehmen Unsicherheiten zu. Sie geben auch kein vollständiges Abbild der tatsächlich benötigten Schulplätze wieder, da Kinder auch freie Schule oder Schulen in anderen Kommunen besuchen können, genauso können Kinder aus anderen Gemeinden in die Zeuthener Grundschule gehen. Bislang gingen allerdings mehr Zeuthener Kinder auf fremde Schulen als umgekehrt. Dennoch ist es Pflicht jeder Kommune, jedem Zeuthener Kind auch ein Zeuthener Schulplatz anbieten zu können.

Von großer Bedeutung für das Gesamtkonzept ist auch der Bau des Multifunktionsgebäudes mit Mensa und Horträumen auf dem erweiterten Gelände der Grundschule am Wald. Anfang des Jahres wurde hier die Leistungsbeschreibung auf den Weg gebracht, die die Grundlage für die Generalübernehmerausschreibung bildet. Die Gemeinde geht hier davon aus, dass das Multifunktionsgebäude zum Schuljahresbeginn 2023/24 zur Verfügung steht.
Update: Die Ausschreibung für den Genenalübernehmer ist bislang noch nicht erfolgt, weil man die Förderfähigkeit des Projektes aufgrund neuer Förderrichtlinien noch einmal prüfen möchte. Grundsätzlich ist solch eine Prüfung sinnvoll und wird von uns unterstützt, führt aber schon zu ersten Verzögerungen.

Das Projekt der freien Waldorf-Schule in Zeuthen schreitet ebenso voran. Auch wenn dort wohl noch nicht alle Hürden für den anvisierten Schulstart nach der Sommerpause überwunden zu sein scheinen, hat der Bürgermeister zumindest ein zeitweiliges Quartier gefunden. Mittelfristig ist aber auch hier eine größere Fläche notwendig, damit der Trägerverein sein Konzept einer einzügigen Schule (Klasse 1-13) umsetzen kann. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Waldorfschule im Primarbereich zu einer 1/2zügigen Entlastung der kommunalen Grundschule führen könnte.

Erwartbare Risiken werden ausgeblendet

Am 6.Mai wurde der aktuelle Stand mit Eltern und Vertretern der Fraktionen in einer Diskussionsrunde ausgetauscht. Wichtige Themen waren dabei Termine und Risiken, die sich vor allem auf Rechtsfragen und den Standort "Münchner Straße" bezogen. Hier gab der Bürgermeister Entwarnung: Er geht davon aus, dass selbst im Falle von Klagen gegen den Bebauungsplan kein Bauverzug zu erwarten ist. Als Jurist mit Spezialisierung auf Verwaltungsrecht wollen wir seiner Einschätzung vertrauen. 

Viele andere Risiken, die zu einer Verzögerung oder gar noch zum Scheitern des Projektes führen können, wurden bzw. werden ausgeblendet. Auch angesichts vieler kommunaler und privater Bauprojekte in Zeuthen, die viel langsamer als geplant voranschreiten, sollten diesbezügliche Warnungen ernst genommen und frühzeitig einkalkuliert werden.

Die Situation in der Baubranche ist noch immer überhitzt. Die Personal-Kapazitäten in Baubehörden, Planungsbüros und Baubetrieben ist und bleibt ein gewaltiges Nadelöhr, dass sich selbst mit vorgefertigten Modulbauten nur bedingt umgehen lässt. Hinzu kommen derzeit Materialengpässe, die zu enormen Preissteigerungen führen. Solche Kostensteigerungen können Projekte wesentlich verteuern und damit wiederum die Kalkulationen ins Wanken bringen - dies trifft private wie kommunale Bauherren und-projekte gleichermaßen.

Allein die benötigte Zeit für einen Bebauungsplan kann 2 Jahre schnell überschreiten (siehe Tabelle unten). Dies gilt vor allem dann, wenn es zu zahlreichen Einwendungen und Hinweisen bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger Öffentlicher Belange kommt, größere Umwelteingriffe zu erwarten sind und geeignete Ausgleichsmaßnamen gesucht werden müssen. Auch die Planung von komplexeren verkehrlichen Erschließungen von zukünftigen Bauflächen braucht seine Zeit.

Tabelle: Benötigte Zeit für B-Plan-Verfahren (beschlossene B-Pläne seit 2015)

Quelle: Allris, Gemeinde Zeuthen
Würde man die Zeit zwischen finalem Beschluss in der Gemeindevertretung und tatsächlicher Fertigstellung von Bauprojekten in Zeuthen als Grundlage nehmen, z.B. die Kitaerweiterung Miersdorf, die Öffentliche Toilette am Bahnhof, den Fußgängertunnel, usw., wären wohl 2025 für den Multifunktionsbau und 2026/27 für die neue Grundschule samt Sporthalle und Sportplatz sichere Termine. Angesichts eines Generalübernehmers beim Multifunktionsbau und Evangelischer Schulstiftung besteht eine realistische Hoffnung, dass diese Ziele jeweils ein Jahr früher erreicht werden.

Besser jetzt gute Übergangslösungen statt Notprovisorien in letzter Minute

So unsicher Schülerzahlenprognosen sein mögen - eines steht fest: Die hohen Schülerzahlen sind bereits jetzt ein Problem und werden es auch die nächsten 5 Jahre sein. Auf das "Prinzip Hoffnung" und Fertigstellungen in 2023 bzw. 2024 zu setzen, widerspricht einer Politik, die sich an realistischen Maßstäben orientiert. Das Übergangslösungen in Diskussionen wenig beliebt sind, ist nachvollziehbar: Nicht selten werden daraus Dauerlösungen. Andererseits haben Diskussionen in der Gemeindevertretung hier durchaus Alternativen aufgezeigt, die weiter verfolgt werden sollten. Dabei sollte auch nicht vergessen werden, dass die Probleme hoher Schülerzahlen in der Folge im Sekundarbereich (Oberschulen) ankommen werden.

Die schulorganisatorisch sicherlich einfachste Lösung wäre das Aufstellen von Containern an der Grundschule am Wald (neben der "Großen Schwester"). Bereits die "Große Schwester" ist damals kurzfristig aus einer Notsituation errichtet worden (ohne Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplans!). Die Preise für Container sind überschaubar, Qualitätseinbußen im Unterrichtsbetrieb übersteigen in keinem Fall den Verlust von Fachräumen, die andernfalls geopfert werden müssen. Die Frage, ob die Container den Bau des Multifunktionsgebäudes behindern könnten, ist bislang nicht beantwortet worden. 

Eine womöglich bessere, wenngleich schulorganisatorisch kompliziertere Lösung, sind Container für einen Klassenzug auf dem Bolzplatz in der Schulstraße. Auch wenn hier noch viele Fragen geklärt werden müssten (wo befindet sich der Pausenhof der Grundschüler? Wie wird die Schulspeisung und der Hort gelöst? Wie lässt sich der Sportunterricht umsetzen? usw.) hat der "Schulzentrum-Vorschlag" viel Charme. Es wäre der erste Schritt, um in der Folge die Raumkapazitäten an der Paul-Dessau-Schule zu erweitern und final das SPOX-Gebäude für den Primar-Bereich umbauen und nutzen zu können (ggf. ist auch ein zusätzlicher, größerer Sportraum notwendig). Dies würde auf beiden Seiten der Bahn kommunale Grundschulplätzen bieten und durch entsprechende Schulbezirke zu tatsächlich kürzeren Schulwegen für "kurze Beine" führen. Zugleich würde das "Projekt Schulzentrum" bestehende Probleme in der Oberschule angehen, z.B. noch immer fehlende Fachräume.

Zeuthener Winkel bleibt der bessere Standort für Schulen in freier Trägerschaft

Anders als in der Besprechung am 6.Mai von der Verwaltung dargestellt, basiert der schon in Aufstellung befindliche Bebauungsplan "Zeuthener Winkel" auf einem von der Gemeindevertretung gebilligten Konzept ("Variante C"), welche Flächen konkret für den Gemeinbedarf benennt - dazu zählen auch Schulen. Auf einer Fläche ließen sich ggf. sogar zwei Schulprojekte - Evangelische Grundschule und Waldorfschule - zusammenführen, so dass Außenanlagen, Sportplatz und Turnhalle effizient gemeinsam genutzt werden können.  

Die schon mehrfach aufgetauchten Behauptungen zu dieser Fläche (Grundwasserschutzgebiet & Altlastenverdacht) sind ebenso mehrfach wiederlegt worden, u.a. von der Kreisumweltbehörde. Anders als Waldflächen lassen sich Wiesenflächen verhältnismäßig leicht ausgleichen, teilweise werden sogar Dach- und Fassadenbegrünungen als (Teil-)Ausgleich anerkannt. Die Erschließung ist durch eine östlich zum bisherigen Baugebiet verlaufende neue Straße gegeben, ebenso ist ein Radweg geplant. Eine Fußgängerbrücke oder -tunnel würde den kurzen Weg in das Bayrische Viertel schaffen. Anders als bei vielen anderen Projekten werden sichere Schulwege übrigens noch immer gut gefördert!

Neben einer schnelleren (= von der Gemeinde beeinflussbaren) Schaffung von Baurecht spricht auch die bessere Lage im "Dreiorte-Eck" für den Standort "Zeuthener Winkel". Einerseits werden hier wohl die meisten neuen Häuser in Zeuthen entstehen und sich damit hier auch der Zuzug von Kindern konzentrieren. Schulzendorf wird die nächsten 10-20 Jahren angesichts vieler aktueller und geplanter Bauprojekte im ZES-Verbund am stärksten wachsen. Somit könnte auch die sichere Auslastung der freien Schulen über das Jahr 2030 hinaus sichergestellt werden. Auch wenn die Kommune nicht für diese Schulen verantwortlich ist, wäre ein Scheitern solcher Angebote mit neuen Problemen verbunden.

Das Thema Kosten sollte ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Im Gemeindehaushalt 2021 wurden 190.000 Euro für einen Schul-Bebauungsplan vorgesehen. Würde man die Schule(e)  im Zeuthener Winkel bauen, könnte man diese Summe einsparen (die Kosten des B-Plan-Verfahrens soll dort der Investor tragen).

Auch wenn man die Leitbilder von Schulträgern bzw. ihrer Dachorganisationen ernst nimmt, wie zum Beispiel das seit 1.1.2021 gültige  Klimaschutzgesetz der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Oberlausitz, kann eine Rodung eines gut entwickelten Mischwaldes in der Münchner Straße keine Option mehr darstellen.

Lieber jetzt umdenken statt Dauerstreit fortsetzen

An einmal gefassten Beschlüssen festzuhalten, kann für Verlässlichkeit und politische Konstanz stehen, aber genauso spricht es auch für die Unfähigkeit, sich an veränderte Situationen anzupassen. Die erwartbaren Probleme bei den beiden Bauprojekten werden entweder zu einer noch länger angespannten Situation in der Grundschule am Wald führen, oder Notlösungen "in letzter Minute" erfordern (z.B. Eröffnung von Gebäudeteilen, Ausfall von Sportunterricht oder Übergangsräume in öffentlichen Gebäuden).

Die Option Schulzentrum Schulstraße trägt dagegen der Hauptforderung nach (kommunalen) Grundschulplätzen beiderseits der Bahn Rechnung. Hier aufgestellte Container würden umgehend zu einer Entlastung der Grundschule führen - und damit allen Schulkindern helfen.

Mit einem Wechsel von der Münchner Straße zum Zeuthener Winkel würde man nicht nur Geld sparen und Wald schützen, sondern einen Dauerstreit in der Gemeinde und der Gemeindevertretung beilegen. Es gibt genug Dinge im Ort, auf die man sich mehr konzentrieren und im politisch guten Sinn streiten sollte.

Zusammen mit der SPD haben wir Grünen einen entsprechenden "Umdenken"-Antrag in die Gemeindevertretung am 18.5. eingebracht. Aus unserer Sicht bietet dieser die beste Möglichkeit, zeithnah die Grundschule zu entlasten, ein langfristig sinnvolles Schulzentrum anzugehen und freien Schulen eine nachhaltige Perspektive zu geben. Nebenbei wird Wald geschont und Geld gespart.

Schülerzahlen: Bald über 700 Grundschulkinder, bis 2030 weniger

 

In den vergangenen Monaten haben wir Grünen mehrfach um Erläuterung der Schülerzahlen-Prognose gebeten. Ausgangspunkt war eine vermeintlich niedrige Geburtenzahl im Jahr 2020 und dennoch konstant bleibende Einschülerzahlen bis 2026. Auch nachdem die Verwaltung die Zahl für 2020 nach oben korrigierte, blieb die Frage nach Ermittlung der Schülerzahlen zunächst unbeantwortet. Erst in der Sozialausschusssitzung am 11.5. gelang der Verwaltung mit überarbeiteten Zahlen eine nachvollziehbare Darstellung. 

Um Einschülerzahlen zu ermitteln, verwendet man die Geburtenzahl der im betreffenden Jahrgang befindlichen Kinder (jeweils 1.10. bis 30.9. des Folgejahres). Für Jahrgänge, die weniger als 5 Jahre von der Einschulung entfernt liegen, nutzt man aktuelle Zahlen der im betreffenden Jahrgang befindlichen Kinder (Daten des Einwohnermeldeamtes). Hinzu kommen aktuelle Schülerzahlen.

Schülerzahlen-Prognose der Gemeinde Zeuthen, Stand 11.5.2021

Quelle: Gemeinde Zeuthen, Sozialausschuss-Sitzung am 11.5.2021

Diese Gemeinde-Zahlen lassen schon erahnen, dass in den nächsten 5 Jahren mit einer deutlich höheren Schülerzahl als 2020/21 zu rechnen ist. Noch vor wenigen Jahren gingen weniger als 600 Kinder in die Grundschule am Wald, in den 1990er und früher Nuller-Jahren waren es unter 500.

Dennoch sind die vorgelegten Zahlen noch immer unzureichend. Ein wesentlicher, nicht berücksichtigter Faktor ist das Saldo aus Zu- und Fortzügen in der Zukunft, also zwischen den aktuellen Daten bis zur Einschulung bzw. bis zur 6.Klasse.

Vor allem bei Kindern zwischen 1 und 6 Jahren war in der Vergangenheit ein überdurchschnittlicher Wanderungsgewinn festszustellen (Bertelsmann Stiftung, siehe https://www.wegweiser-kommune.de/kommunale-berichte/demographiebericht/zeuthen.pdf, Seite 5). Die dort angegebenen absoluten Zahlen decken sich mit eigenen Berechnungen, die mit Daten des Statistischen Informationssystem Berlin-Brandenburg (StaIS-BBB, www.statistik-berlin-brandenburg.de) durchgeführt worden.

Entwicklung Kinder- und Einwohnerbestand über 5 Jahre (Betrachtungszeitraum 2007-18)

Quelle: Statistische Informationssystem Berlin-Brandenburg, eigene Berechnungen

Für eine realistische Prognose der Schülerzahlen müssten solch deutliche Zuwächse fortwährend  einkalkuliert werden. Um diese vereinfachend zu berücksichtigen, wurde nachfolgend nur der Zuwachs bis zur Einschulung berechnet und der mittlere jährliche Zuwachs von 6,3% (gemittelt über 5 Jahre, 2007-2018, siehe Tabelle oben) als Grundlage genommen. 

Vom 6. bis zum 10.Lebensjahr verringern sich die Zuzugsgewinne deutlich (siehe Wegweiser Kommune, Seite 5). Angesichts einer allgemein etwas abflauenden Bevölkerungsentwicklung (zwischen 2015 und 2019 nur noch +0,7%/a statt 1,1%/a zwischen 2007 und 2018) sollte die Gesamtzahl der Schüler auch ohne Berücksichtigung der Zuzugsgewinne bei den 6-10jährigen Kindern nah an der Realtität liegen.

Quelle: www.statistik-berlin-brandenburg.de
 
Ein wichtiger Faktor für die Prognose von Schülerzahlen über 2026 hinaus sind erwartbare Geburtenraten. Diese lassen sich angesichts bekannter Altersverteilungen in der Gesellschaft - üblicherweise dargestellt in Alterspyramiden - ermitteln (siehe Grafik oben für Berlin und Brandenburg). Die Bertelsmann-Stiftung ("Wegweiser Kommune") geht angesichts geringer Geburtenzahlen im Zeitraum 1990-2000 davon aus, dass der Anteil von Elternjahrgängen bis 2025 bzw. 2030 deutlich sinken wird (von 13,3 in 2012 auf 10,5 bzw. 9,8). 

Dies macht sich in der Geburtenrate bemerkbar. Sie sinkt von 8,0 im Jahr 2018 auf prognostizierte 6,1 bzw. 5,9 in 2025 bzw. 2030. Selbst bei steigenden Einwohnerzahlen in der Gemeinde kann in den nächsten Jahren nur mit etwas mehr als 70 Geburten/Jahr gerechnet werden. Damit würden wieder Zahlen erreicht, die für die Jahre 2007-11 typisch waren. Im Zeitraum 2012-2016 hingegen waren es im Mittel 90 Geburten pro Jahr.

Nimmt man diese Daten als Grundlage, kommt man zu einem etwas anderen Schülerzahlen-Szenario: 

Prognose mit jährlichem Zuwachs von 6,3% vom 1. bis 6. Lebensjahr, danach 0%, rot markierte Zahlen mit angenommener Geburtenzahl 72.

Quelle: Datengrundlage Gemeinde, eigene Berechnungen

Berechnungserläuterung: Grundlage bilden die Daten der Gemeinde. In Abhängigkeit von den Jahren bis zur Einschulung wurde entsprechend oft mit dem Faktor 1,063 multipliziert. Beispiel: Für das Schuljahr 23/24 (also in 2 Jahren) kalkuliert die Gemeinde bislang mit 111 Einschülern. Diese Zahl wurde nun 2x mit 1,063 multipliziert = 125. Für die Schuljahre 2026/27ff wurde entsprechend 5x mit dem Faktor 1,063 multipliziert.

Erst ab dem Jahr 2026/27 kann also mit einer minimalen Entspannung gerechnet werden. Ab 2029 ist wieder mit Zahlen wie zu Beginn des Jahrzehnts zu rechnen.  

Aber selbst dann, wenn das positive Wanderungssaldo bei Kindern zwischen dem 1. und 6. Lebensjahr in Zukunft nur noch halb so hoch liegt, würde die Zahl der potentiellen Grundschüler auf über 700 steigen.

Prognose mit jährlichem Zuwachs von 3,15% vom 1. bis 6 .Lebensjahr, danach 0%, rot markierte Zahlen mit angenommener Geburtenzahl 72.

Quelle: Datengrundlage Gemeinde, eigene Berechnungen

Aus diesen Zahlen lassen sich folgende Schlüsse ziehen:

1. Es braucht sofort eine Übergangslösung, "organisatorische Maßnahmen" an der GSaW alleine werden den Zuwachs nicht mehr auffangen können. Das Multilfunktionsgebäude und die neue Evangelische Schule kommen selbst bei pünktlicher Fertigstellung in 2023 und 24/25 zu spät.

2. Auch wenn die geplante Waldorfschule nur 10 Kinder pro Jahrgang aus Zeuthen aufnehmen würde, könnte dies schon eine wichtige Entlastung darstellen. Auch hier sollte die Gemeinde - soweit rechtlich möglich und im Sinne der Gleichbehandlung erlaubt - Unterstützung leisten.

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