Freitag, 21. März 2014

Schaffen wir uns ein Altlastenproblem?

Das SCOPE-Institut veröffentlicht jährlich die „Branchenstudie Tankstellenmarkt“. Darin ist nicht nur der ungebrochene Trend des Tankstellensterbens zu erkennen, sondern auch die Konzentration auf große, ertragsstarke Tankstellen an besonders verkehrsreichen Standorten. Ferdinand Dudenhöfer, Professor für Automobilwirtschaft an der Universität Duisburg-Essen, kommt zu der Erkenntnis, dass es besonders für kleine Tankstellen ohne sonstige Zusatzdienstleistungen schwer wird in Zukunft zu bestehen. 
Wer durch die alten Bundesländer fährt, kann sich ein lebhaftes Bild von stillgelegten kleinen Tankstellen in Ortszentren machen. Nach Aussage der Bürgermeisterin von Zeuthen, Frau Burgschweiger, ist in Zeuthen ebenfalls nur eine kleine Tankstelle ohne Waschstraße geplant. Die Befürchtung, schon in wenigen Jahren vor einer Tankstellenruine zu stehen, wird durch die zwangsläufig sinkenden Absatzmengen von erdölbasierten Kraftstoffen verstärkt. Am 25.2.2014 verabschiede das EU-Parlament eine verbindliche Richtlinie, nach der Pkw-Neufahrzeuge ab 2020 im Schnitt nur noch 95 Gramm pro Kilometer emittieren dürfen – das entspricht etwa einem Verbrauch von 3,5 Litern Diesel bzw. 4 Litern Benzin auf 100 Kilometern. Neufahrzeuge des Zulassungsjahres 2006 verbrauchten dagegen noch 6,7 Liter Kraftstoff. Langfristig ist durch eine zunehmende Elektromobilität mit noch geringeren Verbräuchen zu rechnen. Insofern ist die Frage, wer für den Abriss der Tankstelle sorgen wird, wenn sich diese nicht mehr rentiert, sehr berechtigt. Wird der Investor verpflichtet, für den Rückbau des Gebäudes samt den unterirdischen Kraftstofftanks Rückstellungen vorzunehmen, wie es etwa bei Windkraftanlagen üblich ist?

Dienstag, 18. März 2014

Schotterpiste durch den Wald - muss das sein?

Nach der Berichterstattung zu straßenbau-ähnlichen Maßnahmen in der MAZ im Waldstück Heidewinkel fragen sich die Grünen in Zuethen, ob ein derart massiver Ausbau notwendig und verhältnismäßig ist. Auch wenn die Gemeinde inzwischen auf der Homepage eine Hintergrundschilderung vorgenommen hat, bleiben Fragen offen, die gestern unser Gemeindevertreter Sebastian Haß an die Verwaltung übermittelt hat:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Burgschweiger,
in der Märkischen Allgemeinen, Dahme-Kurier, war am Samstag, den 15.3. unter dem Titel „Schotterpiste durch den Wald“ von Straßenbauähnlichen Maßnahmen durch ein Waldstück im Heidewinkel zu lesen. 

Hierzu stelle ich folgende Fragen:

1.      Warum wurde hierzu nicht rechtzeitig im Ortsentwicklungsausschuss bzw. in der Gemeindezeitung „Am Zeuthener See“  informiert (in Letzteren gab es von der Gemeinde Hinweise auf Waldarbeiten, aber nicht in diesem Bereich und nicht in diesem Umfang)? (es gab einen knappen mündlichen Hinweis eines Gemeindevertreters zur ggf. notwendigen Baugenehmigung für etwaige Schotterwege in Wäldern, jedoch erfolgte im Rahmen des letzten OEA am 11.3. der Hinweis, der Weg sei wieder beseitigt. Unklar ist, welcher Wald gemeint war)

2.      Welche Einflussmöglichkeiten hat die Gemeinde auf Art und Umfang sowie Ausgestaltung der Waldwege?

3.      Entsprechend dem Flächennutzungsplan sollen die Waldgebiete vorwiegend der Erholung dienen. Wie hat die Gemeinde die Interessen von Spaziergängern und Fahrradfahren gegenüber der Forstverwaltung vertreten?

4.      Wie stellt die Gemeinde sicher, dass das Schutzgut Boden und das angrenzende FND „Teiche am Heideberg“ durch die Einbringung von Baustoffrecyclingmaterial gewahrt bleibt?

Neben einer Eingangsbestätigung wird die kurzfristige schriftliche Beantwortung erbeten. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Haß

Montag, 10. März 2014

Grüne haben Kandidaten für die Kommunalwahl aufgestellt



Zur Information: Unser bisheriger Gemeindevertreter Sebastian Haß kann aus beruflichen Gründen leider nicht mehr für die Gemeindevertretung kandidieren.

Sonntag, 9. März 2014

Zur Vervollständigung der Unterlagen: Gemeinsame Anfrage zur Tankstelle an Landrat

...wurde am 27.2.14 per E-Mail und am 3.3.14 noch einmal schriftlich eingereicht. Bis heute haben wir noch keine Antwort erhalten.



Mittwoch, 5. März 2014

Fraktion stellt wegen Flächennutzungsplans-Unklarheiten Eil-Anfrage (aktualisiert am 18.3.2014)

Grundlage für eine Baugenehmigung in Gemeindegebieten, in denen kein Bebauungsplan (B-Plan) existiert, ist der Flächennutzungsplan (FNP). Für die Fläche, auf der die Tankstelle errichtet werden soll, gibt es bezüglich der dort möglichen Nutzung womöglich unterschiedliche Versionen des FNPs. Anders lässt sich auch nicht erklären, weshalb in dem über die Gemeinde-Homepage abrufbaren Online-FNP an dieser Stelle ein weißes Loch klafft.


Um Klarheit hierzu zu erhalten, hat die Fraktion GRÜNE/FDP mit dem heutigen Datum eine Eil-Anfrage an die Gemeindeverwaltung gesendet:

Am 11.3.2014 erhielt die Fraktion eine Antwort der Verwaltung. 


Dazu folgende Anmerkung: Es sind mehrere Versionen eines FNP-Entwurfes im Umlauf (u.a. aus den Jahren 1998 und Januar 2000), die aber nicht den Vermerk "Entwurf" tragen. In diesen Entwürfen war für die betreffende Fläche eine andere Flächennutzung vorgesehen. Weshalb es zwischen Januar 2000 und Juli 2000 zu einer Änderung kam, bleibt unklar. Bis zum heutigen Tag (18.3.14) ist der Online-FNP fehlerhaft.


Welche Chancen bestehen noch, die Tankstelle zu verhindern?

Auf der gestrigen Veranstaltung der Bürgerinitiative i. G. "Tanke, nein Danke" wurden verschiedene Ideen und Möglichkeiten diskutiert, wie die Tankstelle vielleicht doch noch zu verhindern ist (ich möchte an dieser Stelle nicht alle wiedergeben).

Die direkten Eingriffmöglichkeiten der Gemeindevertretung in das Baugenehmigungsverfahren sind nicht mehr bzw. sehr beschränkt gegeben. Allerdings gibt es eine Reihe von anderen Möglichkeiten, die die Gemeindevertreter in Erwägung ziehen können um eine derartige Investition an diesem Standort wenig attraktiv werden zu lassen. Natürlich sollte die Gemeinde alle potentiellen Investoren frühzeitig darüber informieren, dass derartige Bemühungen bestehen.

Im Detail könnte man sich folgende Initiativen vorstellen:
  • Gestaltungssatzung (Ziel: Wahrung des Ortsbildes; etwa durch Minimierung der Lichtverschmutzung durch Verbot von beleuchteten/angestrahlten Bauten/Flächen zwischen 22-6h im Ortszentrum)
  • Werbesatzung (Ziel: Wahrung des Ortsbildes; etwa durch Größenbegrenzung von Firmen- und Werbeschildern, Verbot von beleuchteter Reklame und Blinkelemente, Verbot von Preisinformationstafeln mit eine Größe von XXm² und einer Hohe von Xm, keine Bildschirme außerhalb von Gebäuden,...)
  • Der Verbot des Alkoholverkaufs an Kiosken und Tankstellen nach 22h in neuralgischen Bereichen (z.B. 500m Umkreis vom S-Bahnhof Zeuthen) wäre in diesem Sinne ebenso sinnvoll, kann aber nicht durch eine kommunale Satzung beschlossen werden. Zeuthen könnte jedoch dazu eine Initiative im Land anstoßen (die Bundesländer können entsprechende rechtliche Reglungen treffen, etwa so wie es heute schon Baden-Württemberg macht)

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