Mittwoch, 27. November 2013

Grüner Stammtisch am 2.Dezember

Am Montag, den 2.Dezember, treffen sich die Zeuthener Grünen um auf die vergangenen 4 Jahre Ortspolitik zurück zu blicken und Ziele für die kommende Wahlperiode zu diskutieren. Interessierte sind zu dem Treffen (18h, Restaurant Peperosa, Miersdorfer Chaussee 11) herzlich eingeladen.

Mittwoch, 21. August 2013

Öffentliche Regionalkonferenz "Lärmfrei und mobil" - Ich versteh' nur Flughafen am 24.August um 13 Uhr

Veranstalter: Kreisverband Dahme-Spreewald Bündnis 90/Die Grünen
Ort: Alte Feuerwache Eichwalde, Bahnhofstr. 79, 15732 Eichwalde
 
Lärm beeinträchtigt die Gesundheit und Lebensqualität in immer mehr Räumen unseres Landes. Zugleich sinkt überall die Bereitschaft, Lärm als selbstverständliches und unvermeidbares Nebenprodukt der mobilen Gesellschaft hinzunehmen. Die Bekämpfung von Lärm, der aktive Lärmschutz, ist deshalb ein Schwerpunkt des bündnisgrünen Gesundheits- und Umweltschutzes. Denn nur so können wir weitgehend lärmfrei und mobil leben!
Auf der Regionalkonferenz sollen vor allem die Fragen nach den gesundheitlichen Folgen von Lärm, dem in unserer Region erforderlichen Lärmschutz und die Antworten von Bündnis 90/Die Grünen diskutiert werden.

Als ReferentInnen und DiskussionspartnerInnen haben zugesagt:
Annalena Baerbock, Landesvorsitzende und Bundestagskandidatin
Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg
Dr. Henning Thole vom Arbeitskreis Fluglärm (www.fluglaerm-fakten.de)
Dr. Anton Hofreiter, MdB Bündnis 90/Die Grünen,
Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag
Christine Dorn, Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs
Andreas Rieger, Kreisvorsitzender und Bundestagskandidat Wahlkreis 62

Geladen sind außerdem VertreterInnen der Bürgerinitiativen, die sich für ein Nachtflugverbot beim Flughafen BER engagieren. Nach den Impulsreferaten der Gäste sind Frage- und Diskussionsrunden vorgesehen.

Dienstag, 25. Juni 2013

Gestaltung Seebad Miersdorf - Positive Antwort der Gemeinde!

Heute antwortet mir die Gemeinde:



Zur Sicherung des neuen Rad- und Fußweges der L 402 wurde im Bereich des Seebades Miersdorf eine Stützwand aus Betonelementen errichtet und ein neuer Zaun gestellt. Diese Wand soll im Jahr 2014 gestaltet werden.

Durch das Amt 10 und Amt 60 wird eine Kombination von Bepflanzung (selbstklimmenden Pflanzen) und grafischer Gestaltung (Graffitiprojekt) vorgeschlagen.

Mit der Schulleiterin der Grundschule am Wald gab es ein erstes Gespräch am 16.05.2013. Im kommenden Schuljahr 2013/14 sollen sich die Schüler mit einer Idee für ein Graffitiprojekt beschäftigen.

Es ist beabsichtigt, dass Projekt im Februar 2014 im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Familie vorzustellen.

Das Projekt soll im Frühjahr 2014 zur Ausführung kommen, sodass zum Start der Badesaison 2014 die Gestaltung abgeschlossen ist.

Nach Rücksprache mit dem Leiter des Amtes für Ortsentwicklung am 25.06.2013 könnte auch im Frühjahr eine Teilbepflanzung der Wand mit selbstklimmenden Pflanzen erfolgen.

Vor der Saisoneröffnung des Seebades im Mai 2014 sollen in diesem Bereich drei Bänke aufgestellt werden. 

Gute Ideen, wie ich finde - Meine Unterstützung haben sie!

Mittwoch, 19. Juni 2013

Gestaltung der Wand im Seebad Miersdorf?

Heute fragte ich die Gemeinde:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gestaltung der Wand/Abfangung am Seebad ist m.E. nicht zufrieden stellend. Ich bitte Sie daher, folgende Punkte zu prüfen und schriftlich sowie mündlich in der nächsten GVT darüber Auskunft zu geben:

1. Ist es möglich, z.B. in Kooperation mit dem Jugendclub eine geplante grafische bzw. Graffiti- Gestaltung vornehmen zu lassen? Das hat m.E. den Effekt, das ungeplante Graffitis zum Ärgernis werden (es gibt gute Erfahrungen mit der Gestaltung von Trafohäusern, etc.) und zum anderen können Nutzer & Anwohner auf ein ästhetisch gestaltetes Bauwerk schauen.

2. Ist es möglich entlang der Wand eine einfache Bank o.ä. zu montieren? Wenn ja, welche Kosten würden entstehen? Dies würde Platz zum Verweilen, Platz für Handtücher, etc. bieten.




Mal sehen, was passiert...

Schließzeiten - vorerst vom Tisch!

Nach intensiver Diskussion im gestrigen Sozialausschuss wurde der Passus im Satzungsentwurf gestrichen. Zu viele Fragen (u.a. tatsächlicher Bedarf an "Notbetreuung", Anspruchsgrundlagen der Eltern - "Was sind berechtigte Gründe zur Inanspruchnahme?" und räumliche Möglichkeiten) konnten nicht beantwortet werden, so dass vorerst die sachgerechte Anpassung der Gebühren (20 statt 2,50 Euro je Ferienwoche) eingeführt werden soll, um eine bedarfsgerechte Personal- und Raumplanung vornehmen zu können.
An dieser Stelle will ich auch ein außerordentliches Lob an das Erzieherinnen-Team des Horts aussprechen, welches mit einem großen Engagement den Kindern und uns Eltern ein tolles Betreuungsangebot auf die Beine stellt. Wir werden weiter gemeinsam schauen, wo wir noch Verbesserungen vornehmen können, um möglichst vielen Interessen gerecht zu werden.

Montag, 17. Juni 2013

Schließzeiten im Hort - So sieht es die Verwaltung

Auf meine Frage antwortet die Gemeindeverwaltung dankenswerterweise sehr schnell Folgendes:



"Sehr geehrter Herr Haß,
die Empfehlung zur Schließzeit von 14 Tagen  im Sommer ab dem Jahr 2014 wurde am 8.11.2012 im Hortausschuss getroffen. Seit diesem Zeitpunkt ist dieser Vorschlag Teil des Entwurfs der Kita-Satzung und wurde mit diesem sowohl im Hortausschuss, wie auch im SBKA diskutiert. Die Ausschüsse der Kindertagesstätten und die Erzieher wurden bisher zu jeder Beratung des Fachausschusses eingeladen. Die Kitaausschüsse gaben ihre positiven Voten für den Satzungsentwurf und insbesondere der Hortausschuss  zu den 14 Tagen Schließzeit in den 6-wöchigen Sommerferien ab. Die Ferienbetreuung erfolgt als freiwillige Leistung der Gemeinde Zeuthen. Derzeit sind rund 140 Kinder pro Woche verbindlich angemeldet, wovon aus der Erfahrung des Hortes praktisch in der Woche nur rund 70 Kinder tatsächlich das Angebot wahrnehmen. Die Gemeinde Zeuthen muss hier extra Personal vorhalten. Die Mehrheit der Erzieher hat für die 14 Tage Schließzeit im Sommer gestimmt. Die tatsächliche praktische Inanspruchnahme des Ferienangebotes des Hortes rechtfertigt nicht den personellen Aufwand. Die 14 Tage Schließzeit werden für die Grundreinigung der Hort- und Schulräume, für Unterhaltungsarbeiten und Reparaturen sowie als Urlaubszeit für die Erzieher benötigt. Horterzieher sollten möglichst in den Schulferien Urlaub nehmen und  in der Schulzeit den Kindern für die pädagogische Arbeit zur Verfügung stehen. Natürlich gibt es Fälle, wo in begründeten Einzelfällen eine Betreuung angeboten werden muss. Das soll auch geschehen. Erzieher, die nicht Urlaub nehmen können, werden sich gern um diese Kinder kümmern oder den Kollegen in den anderen Kitas von Zeuthen helfen, sofern dafür die Voraussetzungen gegeben sind. Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Familie wird sich daher aus gegebenem Anlass zusätzlich mit dem Thema der Schließzeiten in seiner Beratung am 18.06.2013 beschäftigen. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung."

Diese Argumente und Punkte werden wir also morgen am 18.6. im Sozialausschuss erörtern - BITTE BEACHTEN SIE, dass dieser Punkt nicht auf der ausgehängten Tagesordnung erscheint, da dieser erst später hinzugefügt wurde.

Dienstag, 11. Juni 2013

Schließzeiten im Hort?

Die geplante Einführung von 14 tägigen Schließzeiten im Sommer im Hort der Grundschule erregt noch einigen Unmut. Ich muss gestehen, dass ich diesen Passus mit Hinweis auf "das ist das Votum des Hort-Ausschusses" nicht weiter hinterfragt habe. Es scheint jedoch vielen Eltern nicht bewusst zu sein, was auf sie zukommt, so dass ich jetzt die Frage stelle, ob dieses Votum tatsächlich das Votum der Eltern, Erzieherinnen & Verwaltung (Zusammensetzung des Hort-Ausschusses) ist?
Dazu habe ich heute an die Gemeinde Folgendes formuliert:



Sehr geehrte Damen und Herren,

leider erreichen mich erst heute vielfältige Unmutsäußerungen verschiedener Eltern (und Erzieherinnen), die ihr Unverständnis über die geplante Einführung der Schließzeiten im Hort in den Sommerferien äußern. Bislang war es ein Aushängeschild für die kommunalen Einrichtungen Zeuthens, den Kindern ein qualitativ hochwertiges Angebot zu machen und den Eltern ein Höchstmaß an Flexibilität zuzugestehen. Dies wird im Übrigen in den Kitas laut Votum der Ausschüsse beibehalten. Zudem ist es gerade für Kinder, deren Eltern vielleicht nicht die Möglichkeit zum Reisen haben, eine Möglichkeit, eine gute und vertraute Betreuung zu bekommen. Dies vorausgeschickt ergeben sich noch Fragen, die vor Beschlussfassung unbedingt geklärt werden müssen.

Der Sachverhalt stellt sich mir derzeit wie folgt dar (Protokolle sind leider vielfach (noch) nicht zugänglich):


  1. Befassung des Hort-Ausschusses am 8.11.2012 mit Votum für 14 Tage Schließzeit im Sommer.
  2. Befassung im SBKA am 12.3.13 zu diesem Thema mit offener Fragestellung zu Schließzeiten: „Wo findet dann die Betreuung der Hortkinder statt? Wahrscheinlich Jugendklub oder Maxim-Gorki-Str. ?Bedarf wird ermittelt, es erfolgt eine sogenannte Notbetreuung. Zeitraum wird im Hortausschuss festgelegt.“
  3. Befassung im SBKA am 30.04.13, Abbruch der Debatte ohne Beantwortung der offenen Fragen vom 12.3. aber mit Votum zur Weiterleitung an Finanzausschuss (ich war dagegen!)
  4. Befassung im FA am 2.5.13, keine Empfehlung, da offene Fragen (bezogen auf die haushalterischen Auswirkungen)
  5. Sitzung auf Einladung der Bürgermeisterin am 15.5.13, Diskussion zur Gebührenhöhe, -staffelung, etc. mit Aufgaben für die Verwaltung
  6. Befassung im FA am 6.6.13, Weiterleitung empfohlen

 Weitere Schritte:

  1. Befassung im HA am 13.6.13
  2. Befassung im SBKA am 18.6.13 (?)
  3. Befassung in der GVT am 26.6.13


Offene Fragen dazu:

Zu 1.      Nach der Sitzung des Hortausschusses erfolgte offensichtlich keine ausreichende Information an die Eltern. Daher bitte ich um Hergabe des Protokolls inkl. Anwesenheitsliste.
Zu 2.      Ich bitte um Hergabe der Bedarfsermittlung und um Mitteilung, wie und wo die qualitativ hochwertige Betreuung gewährleistet werden kann?

Sollte sich zu 1. herausstellen, dass hier keine ausreichende Rückkopplung in die Elternschaft oder auch die Erzieherinnen erfolgt ist, wäre dies ggf. nachzuholen.
Zu 2. Stellt sich die Frage, was die Gemeindeverwaltung zu tun gedenkt, wenn nur 1/3 der Hortkinder aus verschiedenen Gründen an einem Urlaub während der Schließzeiten gehindert ist? Wo sollen 100 Kinder „untergebracht“ werden und kann dann noch eine qualitativ hochwertige Betreuung gewährleistet werden?

Schlussendlich bleibt erneut die Grundsatzfrage: Sollen die Gemeindevertreter erneut ohne vollständige Kenntnis über die Folgen – zumindest ansatzweise hat man nach langem Drängen die haushalterischen Fragen einigermaßen beantwortet – eine Satzung beschließen? Zudem stellt sich die Frage, wie Sie Eltern erklären wollen, dass zum einen die Gebühren steigen und zum anderen die Leistungen gekürzt oder reduziert werden?

Aufgrund der Dringlichkeit bitte ich um eine entsprechende Antwort vor der Sitzung des Hauptausschusses und bitte Sie gleichzeitig die Frage nebst Antwort den anderen Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Vielen Dank.

Ich bin auf die Antwort gespannt & werde berichten.

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