Donnerstag, 18. Oktober 2018

Beschluss zur Kita Miersdorf gefasst

Am 17.Oktober entschieden sich die Gemeindevertreter für eine neue Realisierungsvariante für den Kita-Neubau hinter der Bibliothek in Miersdorf. Dies war notwendig geworden, weil die ursprünglich (2016) anvisierten Fördermittel um 1,9 Mio. Euro ausfielen und die Gemeinde sich trotz intensiver Bemühungen nicht in der Lage sieht, diesen Fehlbetrag alleine zu schultern. Zusammen mit dem Architekten sowie den betreffenden Ausschüssen (Soziales und Finanzen) wurden mehrere Varianten entwickelt. Letztlich setzte sich nun eine sehr gute „Vernunftvariante“ durch. Neben dem eigentlichen Ziel - der Schaffung von 75-80 Kitaplätzen -  wird dabei auch der seit Jahren von Eltern und Erziehern gewünschte Bewegungsraum (100m²) realisiert. Hinzu kommt noch ein 30m² großes Kinderrestaurant. Sicherlich sind damit noch nicht alle Wünsche erfüllt worden. Auf Drängen der Fraktion GRÜNE/FDP wird die Verwaltung prüfen, ob nicht doch noch ein überdachter Weg zwischen Alt- und Neubau realisiert werden kann. Zudem sollen die Altbauten - wenn möglich - nicht mehr voll belegt werden, umso dort etwas mehr Freiräume zu schaffen.

Dem von der SPD gemachten Vorschlag, doch die ursprüngliche Variante zu realisieren (jedoch ohne Glasverbinder), konnte die Fraktion GRÜNE/FDP nicht folgen. Zwar brachte die SPD noch kurzfristig Vorschläge ein, wie die dafür notwendigen zusätzlichen 600.000 Euro durch Verschiebungen von anderen Baumaßnahmen dargestellt werden können. Doch angesichts von kommenden Großinvestitionen, die noch nicht oder nicht vollständig in der Investitionsplanung der kommenden Jahre dargestellt sind, mahnt die Fraktion GRÜNE/FDP größte Haushaltsdisziplin an. Zwingende Erweiterungen im Schul- und Hortbereich und kostspielige Sanierungen der Turnhalle und der Bibliothek werden die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde auf eine harte Probe stellen. Allein diese werden vermutlich schon dazu führen, dass man bestimmte Investitionen verschieben muss.

Mittwoch, 17. Oktober 2018

Kann sich Zeuthen keine bessere Kita leisten?

Am heutigen Mittwoch, den 17.10., wird in der Gemeindevertretersitzung darüber entschieden, wie der Neubau der Kita in Miersdorf realisiert wird. Zuletzt hatten dazu gemeinsam Vertreter des Finanz- und Sozialausschusses darüber beraten und eine Variante (Nr. 5) empfohlen. Dies war notwendig geworden, nachdem die Gemeinde nicht wie erwartet Zuschüsse in Millionenhöhe erhält und somit die ursprüngliche Variante "zu teuer" geworden ist.

Doch kann sich die Gemeinde die "Vollversion" des Kita-Neubaus wirklich nicht leisten? Die Finanzsituation der Gemeinde ist trotz der allgemein wirtschaftlich guten Lage nur "mittelmäßig". Zu einem profitiert Zeuthen kaum von stark sprudelnden Gewerbesteuern, auch die Einnahmen aus Lohnsteuern und Grundsteuern stiegen nur moderat an. Stark zurückgegangen sind dagegen die Einnahmen aus Fördermitteln und eigenen Immobilienverkäufen (hierzu haben die Gemeindevertreter einen entsprechenden Beschluss gefasst). Auch die neue Kitagebührenordnung sieht insgesamt betrachtet Reduzierungen bei den Elternbeiträgen und Steigerungen durch die Gemeinde vor. Hinzu kommen noch ein Anwachsen des Personalbestandes (vor allem im Kita-Bereich) und tariflich festgesetzte Lohnsteigerungen. Trotz dieser Entwicklung hat es Zeuthen durch eine große Ausgabendisziplin geschafft, seine Schulden aus den 1990er Jahren fast vollständig abzubauen.

An dieser Stelle nur ein kurzer Hinweis: Zeuthen hat als eine von wenigen Kommunen in den letzten 10 Jahren so gut wie keine Steuer- und Gebührenerhöhungen vorgenommen! Dennoch warten auf die Gemeinde in den kommenden Jahren größere Investitionen und damit haushalterische Belastungen. Neben der Schaffung (verkehrs-)sicherer Straßen (Fahrbahnen, Gehwege, Beleuchtung) und einer funktionsfähigen Aussttattung unserer Feuerwehr muss in größerem Maße in den kommunalen Immobilienbestand investiert werden. Die an sich erfreuliche Zunahme der Kinderzahlen bedingt neben zusätzlichen Kitaplätzen auch weitere Schul- und Hortplätze. Dies allein sind eigentlich schon Aufgaben, die eine Kommune in der Größe Zeuthens ausreichend belastet.

Hinzu kommt jetzt aber auch noch ärgerliche Ersatzinvestitionen für die Erneuerung des Turnhallendachs und die Sanierung der Bibliothek. Auch lässt sich inzwischen bei der Bahn erkennen, dass man von einer Beseitigung des "Verkehrshindernis Forstwegschranke" nicht mehr abgeneigt sei. Auch wenn die Gemeinde hier nicht Hauptbaulastträger wäre, müsste Zeuthen die Gehwege finanzieren. Vermutlich müssen auch Mehrkosten übernommen werden, wenn man nicht die "wirtschaftlichste" Lösung (Brücke) im Ortszentrum haben möchte. Auch wenn noch bei vielen Projekten große Fragezeichen bei den Summen und Jahreszahlen stehen, ist bereits heute absehbar, dass es sehr teuer wird.

Allein schon deshalb kann man es sich nicht leisten, schon beim ersten Projekt (Kita) die "die Stangen zu reißen". Neben dieser Betrachtung gibt es jedoch noch einen weiteren Grund, weshalb man statt einer "Vernunftkita" (Variante 5) eine Luxuskita (Variante 1 und 2) bauen kann. Die seit ein paar Jahren verbindliche Buchführung "Doppik" (statt bisher "Kameralistik") soll verhindern, dass sich Kommunen überschulden. Damit einhergehend werden die Haushaltspläne durch die Kommunalaufsicht strenger überwacht. Ein Haushaltsplan wird nur dann genehmigt, wenn die Wirtschaftlichkeit im Haushaltsjahr und in den Folgejahren nachgewiesen wird.

Trotz seiner soliden Haushaltspolitik wird es Zeuthen aufgrund der Sonderbelastungen in den kommenden Jahren schwerfallen, diese Wirtschaftlichkeit nachzuweisen. Vor allem das Haushaltsjahr 2020 steht derzeit in der Planung mit einem großen Minus dar. Ein Spielraum für Kredittilgungen und -zinsen ist kaum gegeben. Und selbst wenn man sich diesen Spielraum "erkämpft" (durch Ausgabensenkungen, streichen von Investitionen, zusätzliche Einnahmen), so muss man sich genau überlegen, für welche Maßnahme man diesen dann verwendet.

Vernunftkita PLUS 

 

Die Fraktion GRÜNE/FDP stellt nach nochmaliger Rücksprache mit der Kämmerei und der Kitaleitung heute zum Beschlussantrag einen Ergänzungsantrag, der aus unserer Sicht den besten Kompromiss aus Bedürfnissen und Möglichkeiten darstellt. Der Finanz- und Sozialausschuss hat sich für die Variante 5 ausgesprochen. Dies wird auch von unserer Fraktion unterstützt. Neben der Schaffung von 75-80 Kitaplätzen sieht diese Variante den geforderten Bewegungsraum (100m²) vor. Zusätzlich wird sogar noch ein "Kinderrestaurant" geschaffen.

Unser Ergänzungsantrag sieht vor, dass - wenn es wieder zu einer Reduktion der Kinderzahlen kommt - die Altbauten der Mierdorfer Kita nicht mehr voll belegt werden sollen. Zudem soll die (kostengünstige) Errichtung einer Überdachung zwischen Kitaalt- und neubau geprüft werden - und zwar so, dass es zu keiner "baurechtlichen" Berührung des Altbaus kommt (die könnte die Bestandsgenehmigung gefährden). Dies war bisher eines der größten Probleme.

Aus unserer Sicht ist dies eine pragmatische, aber mittelfristig gute Lösung.

Sonntag, 1. Juli 2018

Seestraße: Warum ich für die Neupflanzung der Allee bin

DER NACHFOLGENDE TEXT STELLT EINE PERSÖNLICHE MEINUNG DAR

Die Debatte um den Ausbau der Seestraße und die damit verbundene Fällung der bestehenden Allee wird emotional geführt. Verständlich, denn die Allee besteht 236 alten, weitgehend gesunden Bäumen, die nicht nur ortsbildprägend ist, sondern viele Zeuthener und Gästen tagtäglich bei der Einfahrt in unsere Gemeinde „begrüßt“. Zusammen mit den Waldflächen und den Seen machen die Alleen wesentlich die Lebensqualität unseres Ortes aus. Damit steht für mich auch fest, dass die Hürden, die zu einer Fällung der Allee existieren, sehr hoch sind. Und dennoch bin ich abschließend, nach langer Abwägung der Pro’s und Contra’s, für eine Fällung der bestehenden Bäume und eine Neupflanzung der Allee. Das ist erklärungsbedürftig.

Als langjähriger Gemeindevertreter (seit 2003) sind mir die Klagen der Anwohner der Seestraße mehr als vertraut. Sie gründeten sogar einen Verein und versuchten alles Mögliche, wie man die Belastungen aus Lärm und Erschütterungen minimieren konnte. Immer wieder suchten sie den Kontakt zu den politischen Entscheidungsträgern, fragten in Gemeindevertretersitzungen nach und schrieben unzählige Briefe. Jahrelang musste man als Gemeindevertreter die Anwohner vertrösten, weil das Land als Straßen-Verantwortlicher Zeuthen immer hinten anstellte. Auch die häufig kritisierte Situation des Gehwegs ließ sich angesichts von Wurzeln und der Höhe der Grundstückszufahrten nur sporadisch etwas ausbessern.

Nun endlich besteht die Möglichkeit, die Situation der Anwohner hinsichtlich des Lärms, der Erschütterungen und der Gehwege grundlegend zu verbessern. Etwa 20 Jahre nach der Fertigstellung des Abschnittes Fontaneallee/Lindenallee könnte die L401 dann „fertig“ sein.
Anders als im Abschnitt Fontaneallee/Lindenallee sollen jedoch die Straßenbäume weichen. Als 2015 die ersten diesbezüglichen Pläne auftauchten, war dies für mich eine Horrorvorstellung, vor allem auch deshalb, weil der Landesbetrieb keine oder nur sehr wenige Bäume neu pflanzen wollte. Das Seestraßen-Alleenbild, das ich seit meiner Kindheit mit Zeuthen verbinde, wäre ein für alle Mal verloren.

Damals hieß es auch von einigen Personen: Es geht nur eines: Entweder Straßenausbau oder Bäume. Damit schlossen sie auch neu zu pflanzende Bäume ein.
Sofort habe ich damals nach Lösungen gesucht und den Druck auf Verantwortliche in Landkreis und Land erhöht. Die erste im Raum stehende Frage war, ob die Bäume wirklich in einem solch schlechten Zustand waren, wie es uns der Landesbetrieb Straßenwesen weiß machen wollten. Zusammen mit einem Anwohner der Seestraße besuchte ich die Untere Naturschutzbehörde in Lübben, wo wir nicht nur in Unterlagen einsahen, sondern auch deutlich machten, wie sehr  wir um die Allee kämpfen werden. Es folgten weitere Gespräche und Mails mit dem Landesbetrieb Straßenwesen, dem Landesbüro der Anerkannten Naturschutzverbände und der Brandenburger Alleenschutzgemeinschaft. In die Gemeindevertretung brachte unsere Fraktion den Antrag zu einer unabhängigen Prüfung der Baumgesundheit ein (die Prüfung ergab später, dass die Bäume in einem erstaunlich guten Zustand waren). Dies, zusammen mit den deutlichen Meinungsäußerungen, die es zum grundsätzlichen Erhalt der Allee in den Ortsentwicklungsausschusssitzung gab, führte dazu, dass der Landesbetrieb seine Planungen revidierte und nun eine Neupflanzung der Allee vorschlug. Durch einen Gemeindevertreter, den wir nochmals verbesserten (Pflanzung von größeren Bäume, die schneller wieder ein Alleen-Bild erzeugen sowie bessere Pflege) haben wir letztlich diesem Vorschlag zugestimmt.

Aber warum soll man eine Allee neu pflanzen, wenn die Bäume gesund sind?
Dies ist wohl die Frage, die sich viele stellen. Man muss sich aber vergewissern, dass es sich  dabei um den Zustand vor der Baumaßnahme handelt. Auch wenn es heute bereits etliche Methoden gibt, wie man „baumschonender“ Straßenbaumaßnahmen durchführen kann, wird das, was in der Seestraße geplant ist, auf jeden Fall erhebliche Beeinträchtigungen mit sich bringen. Der grundhafte Ausbau bedeutet, dass nicht nur die Oberste Deckschicht ausgetauscht wird, sondern auch die darunter liegenden Tragschichten. Und diese werden heute deutlich stärker ausgelegt als noch von 100 Jahren. Dazu kommt auch noch ein neuer Entwässerungskanal, der aufgrund zunehmender Starkregenereignisse entsprechend groß dimensioniert sein muss. Er wird also alles Metertief aufgerissen. Auch der Gehweg muss fachgerecht mit entsprechendem Unterbau errichtet werden. Und da der Straßenraum in der Seestraße besonders eng ist - viel enger, als in der Fontane- und Lindenallee - wird haarscharf bis an die Stämme heran aufgeschachtet. Egal, wie vorsichtig man ist: Die kann nicht ohne Wurzelverletzungen und -abtrennungen an den Bäume vonstattengehen. Dadurch wird nicht nur deren Statik in Gefahr gebracht, sondern auch derart große Wurzelwunden verursacht, die der Baum nicht mehr heilen kann. Fortan wird es Einfallstor für holzzerstörende Baumpilze erster Klasse geben. 

Es mag sein, dass die meisten Linden die Baummaßnahme zunächst „visuell“ gut überstehen. Der Schaden aber schlummert im Boden. Und wenn dann mal wieder ein Orkan über Zeuthen zieht und „plötzlich“ Bäume in der Seestraße umfallen, vielleicht sogar jemand zu Schaden kommt, möchte ich wissen, wer dafür haften soll? 
Einen Eindruck, wie so etwas aussehen kann, konnte man sich im letzten Jahr in Brieselang westlich von Berlin verschaffen (einfach mal die Wörter „Sturmschäden“ „Brieselang“ bei der Google-Bildersuche eingeben). Dort hat der Sturm Xavier eine ganze Baumreihe entlang einer neuausgebauten Straße umgelegt. Es ist dabei völlig unerheblich, dass es sich um Pappeln gehandelt hat, weil Pappeln und Linden unter den hiesigen Boden- und Grundwasser-Bedingungen ein ähnliches Wurzelsystem ausbilden.

Auch der Baumgutachter, der für Zeuthen den heutigen guten Zustand der Bäume festgestellt hat, gab abschließend die Empfehlung, die Allee neu zu pflanzen (zumindest hat er mir das gegenüber erklärt). Nur dies garantiert langfristig, dass in der Seestraße (wieder) eine Allee bleibt.
Für mich hat eine Neupflanzung auch etwas mit Generationengerechtigkeit zu tun. Wir profitieren heute davon, was unsere Vorfahren gepflanzt haben. Wir sollten auch dafür sorgen, dass unsere Kinder und Enkelkinder einmal eine schöne Allee haben. Straßenbäume werden keine 200 oder 300 Jahre alt, wie es vielleicht Linden in der freien Landschaft schaffen. Nachpflanzungen von Staßenbäumen in bestehenden Alleen sind immer komplizierter und mit größeren Risiken verbunden. Das steht auch so im Zeuthener Alleenkonzept, wo eher zur Neupflanzung ganzer Alleen geraten wird. Inwiefern eine Nachpflanzung in der Seestraße überhaupt möglich wäre, wenn man die Bäume zunächst erhalten würde und es dann nach und nach zum Absterben von Bäumen kommt, bleibt angesichts der dann ausgebauten Gehwege fraglich.

Die Neupflanzung bietet zudem die Möglichkeit, eine andere Baumart als Linde zu verwenden. Zwar sind Linden für die Bedingungen in unserer Region gut geeignet, doch ist heute fast jeder zweite Straßenbaum hier eine Linde. Angesichts vieler Baumkrankheiten, die in den letzten Jahren in Europa und Nordamerika aufgetreten sind, sucht man nach Wegen, eine Krankheitsausbreitung vorbeugend zu vermeiden. Eine Devise lautet: Vielfalt statt Monotonie. Wenn möglich, sollte in jeder Straße eine andere Baumart stehen. Lindenbefürworter geben immer an, dass Linden so viel Nahrung für Bienen bieten. Ab was nutzt diese Überfluss-Nahrung im Juni/Anfang Juli, wenn in der Zeit davor und danach nicht genügend Nektar und Pollen zur Verfügung stehen? Wer wirklich etwas für Bienen tun will, sollte sich dafür einsetzen, dass in der Seestraße Bäume gepflanzt werden, die zu anderen Zeiten blühen.

Freitag, 9. März 2018

Erfahrungsaustausch mit der Regionalen Verkehrsgesellschaft (RVS)

Am 7.März war Lutz Strohschein von der RVS beim Stammtisch der Grünen aus Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf zu Gast, um über die Situation des Busverkehrs in den drei Gemeinden und der umliegenden Region zu informieren bzw. Wünsche auszutauschen. Dabei kamen folgende Punkte zur Sprache:
  • Im April starten die mehr als einjährigen Bauarbeiten am Fußgängertunnel in Zeuthen. Bislang gibt es aber noch keine Abstimmung mit der Gemeinde Zeuthen, ob in dieser Zeit auch die Haltestelle in die Nähe der Forstweg-Schranke verlegt werden kann, wo der einzige Zugang zum Bahnsteig bestehen wird. Kommt es zu keiner Verlegung des Bushaltestelle, müssen die Busnutzer beim Übergang zu S-Bahn einen sehr weiter Weg zu Fuß zurücklegen DIE GRÜNEN SAGEN ZU; SICH UM EIN VERMITTLUNG UND LÖSUNG DES PROBLEMS ZU KÜMMERN.
  • Ebenfalls noch keine zufriedenstellende Lösung gibt es bei der langfristigen Haltestellenplanung am S-Bahnhof. Der RVS bevorzugt möglichst kurze Wege für die Fahrgäste. Nachdem die sehr günstig gelegene Haltestelle auf der Westseite nicht mehr angefahren werden dar, müssen die Fahrgäste heute schon recht weit laufen (anders als etwa in Eichwalde, Wildau und Königs Wusterhausen). Mit der Neugestaltung der Einmündung Alte Poststraße/Schulstraße in die Goethestraße und die geplante Verlegung der Buslinie in die Schulstraße/Heinrich-Heine-Straße besteht der nachvollziehbare Wunsch der RVS, Haltestellen in der Alten Poststraße einzuplanen. Die Gemeindeverwaltung Zeuthen schlägt aus Schmöckwitz kommend dagegen eine Haltestelle im Bereich der Schulstraße vor - und somit noch weiter als heute vom S-Bahnhof entfernt. Dies ist aus Sicht der RVS nicht kundenfreundlich und wird daher abgelehnt. DIE GRÜNEN SAGEN ZU; SICH UM EIN VERMITTLUNG UND LÖSUNG DES PROBLEMS ZU KÜMMERN.
  • Herr Strohschein bittet weiterhin bei zukünftigen Planungen, die RVS frühzeitig einzubeziehen, etwa bei der Erschließung des Zeuthener Winkels. Eine Anbindung mit Busverkehr ist derzeit nicht möglich, weil keine durchgehend für Busse befahrbare Straße von Zeuthen nach Eichwalde/Schulzendorf durch den Zeuthener Winkel besteht.
  • Der RVS würde auch nach wie vor gerne mehr Menschen in Zeuthen mit Haltestellen entlang der Forstallee erschließen, allerdings kann der Abschnitt Waldpromenade bis Seebad/Schulzendorfer Straße wegen der nicht ausreichenden Straßenbreite und des Allee-Baumbestandes nicht befahren werden. Auch die Alternativführung über die Weichselstraße, die vom RVS als gute Lösung empfunden wurde, ist durch den schlechten Straßenzustand der Weichselstraße auf wenige Fahrten am Tag limitiert.
  • Auch der Vorschlag eines Zeuthener Unternehmers, der Bauteile und Messeinrichtungen für Oberleitungen für Eisen- und Straßenbahnen produziert, einen Oberleitungsbus zwischen dem Terminal Schönefeld und dem BER-Terminal einzurichten, wurde angesprochen. Grundsätzlich seinen Busse mit Akkus, die Teilstrecken unter Oberleitung fahren (außerhalb dichtbesiedelter Gebiete) oft besser als reine Akkubusse, weil sie regelmäßiger geladen werden können und damit längere Zwangs-Ladepausen vermieden und Akkugrößen verringert werden, doch sei die Strecke zwischen den Terminals vermutlich nicht die beste Erprobungsstrecke für einer derartige Technologie. Derzeit sei nämlich geplant, dass mit der Eröffnung des BERs die BVG eine hochfrequentierte Express-Buslinie zwischen dem U-Bahnhof Rudow, dem alten SXF-Terminal und dem neuen BER-Terminal einrichtet. Die RVS wird nach heutigem Planungsstand zwischen den Terminals selbst kein Verkehr anbieten. Die BVG selbst setzt derzeit auf Elektrobusse ohne Oberleitung. Diese sind wiederum für die RVS derzeit keine Alternative.
  • Grundsätzlich ist mit der BER-Eröffnung eine bessere Anbindung der Gemeinden Eichwalde, Schulzendorf, Zeuthen, Wildau, Königs Wusterhausen und Mittenwalde geplant an den Flughafen und - fast noch wichtiger - den Regionalbahnhof unter dem Terminal geplant (wie es auch schon 2011/12 angedacht war). Statt hoher Taktdichten einer einzelnen Buslinie wird es aber wohl eher auf bestimmten Abschnitten zu einer hohen Frequentierungen durch Überlagerung von mehreren Buslinien kommen (wie heute schon in der Hoherlehmer und Schulzendorfer Straße in Zeuthen und der Miersdorfer Straße in Schulzendorf. Teilweise ist die Frequentierung so hoch (Miersdorfer Straße in Schulzendorf) so hoch, dass man über eine Teilverlegung der Buslinien in die parallel verlaufende Freiligrathstraße gemeinsam mit der Gemeinde Schulzendorf nachdenken möchte. Dies setzt aber einen entsprechenden Ausbau der Freiligrathstraße voraus.
  • Zusätzliche Buslinien sind grundsätzlich immer möglich, wenn von den Gemeinden ein entsprechender Bedarf nachgewiesen wird und dies auch im Beteiligungsverfahren des kreislichen Nahverkehrsplans mitgeteilt wird. Bisher haben sich aber Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf nicht besonders stark artikuliert - anders als anderen Gemeinden, deren Wünsche oftmals Rechnung getragen wurde. 
  • Eine kreisverbindende Zeuthen-Kiekebusch-Rotberg-Groß Kienitz-Dahlewitz ist derzeit kaum zu realisieren, weil bislang kein entsprechender Bedarf artikuliert wurde und die beiden Busgesellschaften RVS und VTF unterschiedliche Fahrplankonzepte besitzen, die nur schwer aufeinander abzustimmen sind. Immerhin versucht man jetzt, die Busverbindung Königs Wusterhausen-Mittenwalde-Zossen deutlich zu verbessern (bisher nur ein paar Fahrten pro Tag). Eventuell wird sich im Nordkreis die Zusammenarbeit verbessern, wenn der BER eröffnet wird.
  • Die Erhöhung der Taktdichte der Buslinie 733 (Königs Wusterhausen-Niederlehme-Wernsdorf-Schmöckwitz-Zeuthen-Waltersdorf-BER) von stündlich auf alle 20 Minuten im Berufsverkehr wurde angesprochen. Herr Strohschein berichtet, dass es mit Buslinien im 20-Minuten-Takt in Königs Wusterhausen und Wildau gute Erfahrungen gibt. Ob auf der Linie 733 ausreichend Fahrgastpotential besteht, müsste geprüft werden.

Montag, 6. November 2017

Landesnahverkehrsplan 2018: Ihr Beteiligung ist wichtig!

Noch bis zum 4.Dezember haben Gemeinden, aber auch jeder einzelne Einwohner die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Entwurf des Landesnahverkehrsplans 2018 abzugeben.

Schwerpunkt des Plans ist der überkreisliche Schienennahverkehr. Für Zeuthen und Eichwalde dürfte vor allem die geplante Frequenzerhöhung von Regionalexpresszügen ab 2022 Richtung Cottbus von Interesse sein. In der Hauptverkehrszeit (5-9 und 14-19) fahren dann zwei Züge mehr über die Schranken. In Zeuthen wird die Forstwegschranke - seit Jahren wird hier schon ein Tunnel gefordert - sogar zusätzlich durch 6 weitere Zugkreuzungen belastet: In der Hauptverkehrszeit soll die S8 nicht mehr in Zeuthen, sondern in Wildau enden (ebenfalls ab 2022). Die DB Fernverkehr hat bereits für Ende 2021 einen zweistündliche IC von Berlin nach Cottbus und retour angekündigt (steht nicht im Plan, da hier nur der Nahverkehr behandelt wird). Dies bedeutet im Endeffekt, dass 2022 etwa 50% mehr Züge als bisher über die Schranke am Forstweg und am Westkorso fahren werden, in Eichwalde und an der Nordschranke liegen die Steigerungen bei etwa 15%. (allerdings kreuzen hier heute schon mehr Züge die Straßen).

Da das Land Brandenburg auch die Bestellung und Finanzierung des S- und Regionalbahn-Angebotes verantwortet, ist zu 99% davon auszugehen, dass die im Landesnahverkehrsplan enthaltenen Steigerungen auch kommen werden.

Grundsätzlich begrüßen die GRÜNEN den Ausbau des Schienennahverkehrs. Es ist jedoch schwer nachvollziehbar, dass das Land den zuätzlichen Schienenverkehr mit zweistelligen Millionenbeträgen jährlich finanzieren kann, um bessere Verbindungen zu schaffen, aber nich bereit ist, sich in Eichwalde oder Zeuthen an Tunnellösungen mit einem einstelligen Millionenbeitrag einmalig zu beteiligen.

Nutzen Sie Ihren Chance, sich bis zum 4.Dezember online zu beteiligen: http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/808403

Kita-Kosten: Fraktion GRÜNE/FDP wehrt sich gegen massiven Anstieg von Eltern-Beiträgen

In der gemeinsamen Sitzung von Sozial- und Finanzausschuss am 26.10. fand die 2.Lesung des Entwurfs der Elternbeitragssatzung statt. Für große Verwunderung sorgten ausgegebene Listen, die den Titel "Elternbeiträge" trugen, aber tatsächlich die Gesamtkosten der Kitaplätze darstellten. Doch auch unter Herausrechnung des Gemeindeanteils ergaben sich für bestimmte Elterngruppen Beitrags-Steigerungen von über 100%. Der Grund: Seit Jahren hatte die Verwaltung vergessen die Beiträge anzupassen - trotz deulicher Kostensteigerungen für die Gemeinde. Eigentlich soll die Anpassung alle zwei Jahre stattfinden. Jetzt die Versäumnisse der Verwaltung in einem Schritt auszugleichen und Eltern übermäßig zu belasten, kommt für die Fraktion GRÜNE/FDP nicht in Frage. Die Verwaltung ist jetzt gefordert, einen neuen, sozialverträglichen Vorschlag vorzubereiten.

Mittwoch, 27. September 2017

Straße zum Zeuthener Winkel - Antworten der Verwaltung zum Ausbau

Auf meine Nachfragen zum geplanten Ausbau der Straße zum Zeuthener Winkel hat die Verwaltung nunmehr wie folgt geantwortet:

Frage: Wie sah/sieht konkret der Vertrag mit der VEWA bezüglich der Kostenübernahme der Verbindungsstraße zum Zeuthener Winkel aus (Kostenübernahme/Fristen und Termine/Übergang der Straße an die Gemeinde)?  
Antwort: es wurde am 17.12.1999 eine Vereinbarung zum städtebaulichen Vertrag vom 27.05.1997 abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass zwischen der Nordschranke und der Kita Pinocchio eine Baustraße durch den Investor auf seine Kosten zu errichten ist. Der bauliche Standard wurde ebenfalls vereinbart. Weitere vertragliche Regelungen gibt es dazu nicht.

Frage: Gibt es eine reelle Chance, dass ein neuer Eigentürmer diese Verpflichtungen übernehmen wird - vor allem, wenn jetzt die Gemeinde selbst die Bauleistung übernimmt?
Antwort: Die Erschließungspflicht liegt generell bei der Gemeinde. Die Kostenübernahme für Straßenbaumaßnahmen durch einen neuen Investor wäre zu verhandeln. Die Baustraße liegt jedoch außerhalb des künftigen B-Planes „Zeuthener Winkel Mitte“ und das Angemessenheitsgebot für Kompensationsleistungen ist zu beachten. Derzeit ist nicht absehbar, ob und wann eine Lösung mit einem Investor gefunden wird. Die Gemeinde muss daher die Anbindung des Wohngebietes realisieren.

Frage: Was sind die Voraussetzungen dafür, dass die heutige Baustraße für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden kann? Wenn ich die Situation richtig verstehe, befindet sich die Baustraße noch immer im Eigentum der VEWA (bzw. eines Rechtsnachfolger der VEWA bzw. eines neuen Eigentümers)?
Antwort: Im Bereich Nordschranke bis Durchlass ist die Baustraße bereits Eigentum der Gemeinde. Sie ist dem öffentlichen Verkehr gewidmet, durch die verkehrsrechtliche Anordnung jedoch nur eingeschränkt als Baustraße nutzbar nur für die Anordnung eines Gehweges, einschließlich der Entwässerungsmulden auf der westlichen Seite der Baustraße, musste Grunderwerb getätigt werden. Aus Sicherheitsgründen, insbesondere zum Schutz der Fußgänger (Schulweg), soll diese Einschränkung als Baustraße erst aufgehoben werden, wenn ein Geh-/Radweg gebaut und eine Straßenbeleuchtung errichtet wurde.

Frage: Der Antragsbegründung nach zu urteilen, ist der Ausbau der Fahrbahn erst nach Abschluss der Arbeiten der DB am Selchower Flutgraben und des Wohngebiets Zeuthener Winkel Mitte geplant/möglich? Welche Arbeiten plant die DB am Flutgraben konkret (augenscheinlich ist dort doch alles fertig)? Hat die Verwaltung Erkenntnisse, dass das Wohngebiet Zeuthener Winkel zeitnah (2017/18) angegangen wird?  
Antwort: Die DB erneuert die Eisenbahnüberführung über den Selchower Flutgraben. Es wurden 2016 Gleishilfsbrücken gebaut, nun soll ein endgültiger Ersatzneubau errichtet werden. Während dieser Arbeiten ist die Baustraße Baustellenzufahrt für dieses Vorhaben, so dass erst nach Fertigstellung (ca. Juni 2018) mit den kommunalen Ausführungsarbeiten begonnen werden kann. Zurzeit ist nicht absehbar, wann das B-Planverfahren „Zeuthener Winkel Mitte“ durchgeführt wird. Frage: Weiterhin ist die Rede von einem notwendigen Genehmigungsverfahren, damit die Straße mit Sitzschutzblende zugelassen wird. Ist dieses Verfahren schon begonnen/abgeschlossen worden? Antwort: Bei der DB AG wurde ein Antrag auf Zustimmung zum Ausbau der Baustraße (Nutzung als Erschließungsstraße, einschließlich Linienverkehr des ÖPNV) und Freigabe für den öffentlichen Verkehr eingereicht. Die DB AG erteilte ihre nachbarschaftliche Zustimmung unter Erteilung von Auflagen. Da der Abstand zwischen Straße und äußerer Gleisachse statt geforderten 14,35 m nur 9,47 m beträgt, sind durch die Gemeinde Sicherungsmaßnahmen (Schutzplanken mit Sichtschutz) zu errichten.

Frage: Der kurze Geh- und Radwegabschnitt parallel zum Flutgraben, der auch landwirtschaftlichen Verkehr aufnehmen soll, macht ja erst dann Sinn, wenn die Fußgängerbrücke gebaut wurde. Diese ist laut Begründung aber nicht Teil des Ausbauprogramms. Der heutigen Zeitungsmitteilung zu urteilen, soll die Brücke durch/auf Kosten des Investors gebaut werden. Ist dies realistisch? Wann soll das sein? Wie wird die Fußgänger-Führung über den Flutgraben sein, solange die Brücke nicht gebaut ist?
Antwort: Die VEWA hat sich schriftlich bereit erklärt, die Fußgängerbrücke zu bauen, vertragliche Regelungen gibt es dazu nicht. Um die Funktionsfähigkeit des Geh- und Radweges zu gewährleisten ist es vorgesehen, die Fußgängerbrücke ebenfalls herzustellen. Als konstruktives Ingenieurbauwerk erfolgt dazu eine separate Planung. Konzeptionell ist die Verwendung eines GFK- bzw. Aluminium-Fertigteilbrückenelementes vorgesehen, allernativ ist natürlich auch eine Holzbrücke möglich.
Die Fußgängerbrücke wird mit dem Bau des Geh-/Radweges hergestellt. Eine andere fußläufige Verbindung, auch begrenzt auf einen festgesetzten Zeitraum, stellt sich aufgrund der Einengung im Bereich des Durchlasses als schwierig dar. Auch die dazu geführte Rücksprache mit dem STVA ergab zur Zeit keine Alternative.

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