Samstag, 8. Oktober 2016

Gesperrte Turnhalle: Eine Chronologie der Ereignisse AKTUALISIERT

In den letzten Tagen wurden immer neue Fakten und Erkenntnisse zum maroden Turnhallendach bekannt. Zur besseren Übersicht hier eine Chronologie der Ereignisse:


Dezember 15  Schäden am Turnhallendach werden festgestellt und  Instandsetzungsmaßnahmen angefragt.
11.2.2016        Mail eines Hausmeisters an eine Mitarbeiterin der Gebäudeverwaltung:
Deutliche Schäden. (O-Ton "Die Sache sieht nicht mehr lustig aus").
22.2.2016        Die Verwaltungsmitarbeiterin Gebäudeverwaltung notiert ein Gespräch mit dem von ihr in der Vorwoche angefragten Ingenieur Kai Billinger über den Ortstermin vom 21.2, zu dem auch eine ortsansässige Zimmerei gerufen wurde. Billinger war nicht die ganze Zeit vor Ort, hat sich aber Bilder, die die Zimmerei gemacht hat, angesehen.
23.2.2016        Die für die Gebäudeverwaltung zuständige Amtsleiterin bittet die Verwaltungsmitarbeiterin um einen schriftlichen Bericht von Billinger, um genaue Kenntnis von den Schäden zu bekommen.
(19 Wochen vergehen. Laut der Amtsleiterin kommt es zu "einer wöchentlichen Wiedervorlage" nicht erledigter Fälle und Aufträge. Insofern muss der Auftrag 18mal auf der Tagesordnung gestanden haben, ohne dass deren Nichtbearbeitung zu einer Konsequenz geführt hat) 
5.7.2016          Die Verwaltungsmitarbeiterin Gebäudeverwaltung bittet Billinger endlich um eine schriftliche Stellungnahme.
15.7.2016        Billinger weist darauf hin, dass er für eine schriftliche Stellungnahme eine Beauftragung braucht (den Vor-Ort-Termin im Februar hat er scheinbar ohne Auftrag wahrgenommen).
August 2016   Die schriftliche Stellungnahme geht am 19.8. bei der Gemeinde (SG Gebäudewirtschaft) ein.
Die Schäden sind offensichtlich, da andauernd Feuchtigkeit in das Holz eindringen kann. Jedoch lässt sich von außen nicht erkennen, wie weit die Schädigung vorangeschritten ist.  „[...] die Zerstörungen im äußeren Bereich der Untergurte [können] bei hoher Belastung (z.B. Schneeanhäufungen) zu Folgeschäden im Bereich der Dachüberstände" führen. Es wird empfohlen, kurzfristig zu handeln. Ein konstruktiver Feuchteschutz (“Verblechung“) soll das Eindringen von Wasser verhindern
Abschließend heißt es: „Wenn aus zeitlichen Gründen eine Sanierung vor dem Winter nicht mehr möglich ist, kann auch alternativ eine detaillierte Begutachtung durchgeführt werden. Anschließend ist … die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion zu beurteilen. Je nach Ergebnis dieser Beurteilung kann es erforderlich sein, dass im Winter zusätzliche konstruktive Maßnahmen zur Sicherung vorgenommen werden müssen.“
1.9.2016          Die Gemeinde beauftragt in der Folge den Sachverständigen Henning Pohle mit einer Begutachtung. Am 1.9. kommt es zu einem Vororttermin. An der Stelle, an der die größte Schädigung vermutet wird, wird außen ein Gerüst aufgebaut. Bei der Begutachtung zerfallen sicherheitsrelevante Holzteile, die unmittelbar auf den Außenmauer auflagern, bei bloßer Berührung.
3.9.2016          In der Turnhalle finden die Einschulungsfeiern statt. Neben 120 Schulanfänger sind Eltern, Geschwister und weitere Verwandte anwesend. Ebenso Kinder höherer Klassen, die am Programm beteiligt sind. Mindestens 600 Personen sind an dem Tag in der Halle, vielleicht sind es sogar 1.000. (Anmerkung: Die hohe Anzahl von Menschen wird mit hoher Sicherheit zu einer erheblichen Veränderung der Luftfeuchte und Temperatur in der Halle geführt haben, die das Holz an diesem Tag ordentlich „arbeiten“ lassen hat).
8.9.2016          Mit dem Datum 8.9. geht bei der Gemeinde die schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen Pohle vom (ebenfalls) 8.9.2016 ein. Diesmal ist das Schreiben direkt an die Bürgermeisterin (Schillerstraße 1) gerichtet. (Auf dem den Gemeindevertretern vorgelegten Scan ist jedoch der Eingangsstempel der „Nebenstelle Rathaus“ vorhanden.)
                        In der Stellungnahme heißt es abschließend (in Fettschrift und unterstrichen): „Aus meiner Sicht ist aufgrund des vorgefundenen Schadenbildes Gefahr in Verzug“ (dieser Begriff aus der Verwaltungssprache heißt nichts anderes, als das Gefahr für Leib und Leben besteht - sofortiges Handeln ist erforderlich)
Der Sachverständige Pohle rät für Sicherungs- und Instandsetzungs-Maßnahmen dringlich einen Tragwerksplaner einzuschalten. Als Ursache vermutet Pohle ein Zusammenwirken von fehlendem konstruktivem Holzschutz (Fehlplanung am Bau) und einem falschen, unzulässigen Anstrich, der bei einer späteren Instandsetzung aufgebracht wurde und das abtrocknen des Holzes verhindere.
(Der Stellungnahme ist eine bildliche Dokumentation der Begehung vom 1.9. beigefügt, die das Ausmaß der Schäden deutlich sichtbar macht)
9.9.2016          Mit einer Unterschrift auf dem Schreiben vom 8.9. bestätigt die stellvertretende Bürgermeisterin die Kenntnisnahme der Stellungnahme.
4.10.2016        In einer Art Protokoll verfasst die Amtsleiterin A 30 die Ereignisse des Vormittags. Danach ist es erst an diesem Tag möglich, ein Auswertungsgespräch mit einem Bausachverständigen und einem Mitarbeiter der PLAFON GmbH zu führen, die man nach der Stellungnahme vom Sachverständigen Pohle beauftragt hatte. Man kommt dabei zum gleichen Ergebnis: „Gefahr im Verzug“. Jetzt erst entschließt man sich zur Sperrung und Information der Schulleiterin. Diese lässt umgehend die Halle sperren. Weiter heißt es im Schreiben, dass in der am selbigen Tag stattfindenden Sozialausschuss-Sitzung sowie auf der Gemeinde-Homepage über die Sperrung informiert werden soll.
Am Abend wird dann während der Ausschusssitzung eher beiläufig über die Schließung berichtet. Dabei äußert sich der Sachgebietsmitarbeiter Schule so, dass die „Gefahr im Verzug“ bereits am 8.9. schriftlich bekannt war, was zum Erstaunen und Entsetzen bei anwesenden Gemeindevertretern führt.
5.10.2016        Gemeindevertreter beantragen Akten-Einsicht und fordern zu einer Information über der Hallensperrung auf der Homepage auf. Am Nachmittag informiert eine Amtsleiterin eine Gemeindevertreterin, dass die Bürgermeisterin die Akteneinsicht erst nach der Gemeindevertretersitzung ermöglichen will oder kann.
6.10.2016        Die MAZ informiert die Öffentlichkeit über die Hallensperrung. Dort wird auch die Bürgermeisterin zitiert:
Zeuthens Bürgermeisterin Beate Burgschweiger (SPD) zeigte sich am Mittwoch schockiert. Zwar habe sie schon seit Anfang September gewusst, dass es hier ein Problem gebe. „Doch erst das neue Gutachten hat das ganze Ausmaß des Schadens ans Licht gebracht“, so die Bürgermeisterin.
Erst nach Erscheinen des MAZ-Artikels veröffentlicht die Gemeinde auf ihrer Homepage einen kurzen Artikel über die Sperrung der Halle.
Gemeindevertreter fordern unterdessen vor der Gemeindevertretersitzung Einsicht in die Akten zu bekommen. Außerdem fordern sie die Veröffentlichung der Gutachten.
7.10.2016        Die MAZ berichtet erneut über die Turnhalle und die Anfragen von Gemeindevertretern. Die Bürgermeisterin antwortet den Gemeindevertretern über den Artikel:
Zeuthens Bürgermeisterin Beate Burgschweiger (SPD) sagte, die Akteneinsicht werde vorbereitet und könne in der kommenden Woche vorgenommen werden. Allerdings sei es normales Prozedere, dass dann ein Amtsleiter oder sie selbst anwesend sei. Im Übrigen führe sie selbst die Kommunikation mit den Gemeindevertretern: „Keiner im Haus ist berechtigt, derartige Fragen nach dem Sinn einer Akteneinsicht zu stellen.“
Dies verwundert die Gemeindevertreter, schließlich fanden frühere Akteneinsichten auch unter Aufsicht von einfachen Sachbearbeitern statt. Sie verlangen sofortige Akteneinsicht.
Am Mittag versendet eine Verwaltungsmitarbeiterin drei Akten, darunter auch das Gutachten vom 8.9. Weiterhin wird nun doch ein Termin zur Einsicht in die Akten vor der Gemeindevertretersitzung ermöglicht.
Aus der Stellungnahme vom 8.9. entnehmen die Gemeindevertreter, dass die im Sozialausschuss gemachten Aussagen vom 4.10. stimmen. Bereits Anfang September war der Verwaltung somit die aus den Schäden hervorgehende Gefahr bekannt.
8.10.2016        In einem dritten Artikel zitiert nun auch die MAZ aus der Stellungnahme vom 8.9.2016.  Die Bürgermeisterin beschwert sich, dass das Gutachten nicht für die Öffentlichkeit gedacht sei. Außerdem behauptet sie, erst am 4.10. von der „Gefahr im Verzug“ erfahren zu haben.

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